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Nullretax

ABDA für kürzere Einigungsfrist

01.04.2015  09:20 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Die Apotheker wünschen sich im Streit um Nullretaxierungen eine noch kürzere Frist für die Einigung mit den Krankenkassen. Das machte ABDA-Haupt­geschäftsführer Sebastian Schmitz vergangene Woche bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags deutlich.

Auf der Tagesordnung stand mit dem Versorgungsstärkungsgesetz ein Großprojekt der Koalition. Die Novelle soll helfen, die medizinische Versorgung in Deutschland zukunftsfest und sicher zu gestalten. Doch das Ziel ist ambitioniert und der Weg dorthin umstritten. Das machte auch die Anhörung im Ausschuss deutlich. Genau einmal kamen dabei die Apotheker zu Wort.

 

Formale Fehler

 

Mit dem Gesetz will die Koalition Krankenkassen und Apotheker zu Verhandlungen über Retaxierungen verpflichten. Beide Seiten sollen genau festlegen, wann Rechnungskürzungen unangebracht und somit verboten sind. Zuletzt hatte es darüber immer wieder Streit gegeben. Einige Krankenkassen hatten Rechnungen der Apotheker allein aufgrund formaler Fehler auf dem Rezept um den kompletten Betrag gekürzt und noch nicht einmal den Warenwert ersetzt.

 

Schmitz berichtete von Rezepten über Betäubungsmittel, die Krankenkassen mit Verweis auf formale Kriterien moniert hätten. In diesen Fällen sei es etwa um 10 Euro oder 100 Euro gegangen, in Baden-Württemberg auch um Beträge im fünfstelligen Bereich. Die Kassen hätten retaxiert, obwohl die Patienten das jeweils verschriebene Arzneimittel ordnungsgemäß erhalten hätten, so Schmitz. »Das ist unangemessen.«

 

Über das Thema Nullretax hatten Kassen und Apothekern in der Vergangenheit mehrfach verhandelt, jedoch ohne Erfolg. Schmitz begrüßte daher die nun geplante Pflicht zur Einigung im Versorgungsstärkungsgesetz. Er zeigte sich auch erfreut darüber, dass die Politik den Vorschlag der ABDA aufgegriffen und eine Frist in das Gesetz geschrieben habe. Beide Seiten haben nach Inkrafttreten der Novelle demnach sechs Monate Zeit, eine Einigung zu finden. Gelingt das nicht, entscheidet eine Schiedsstelle. »Wir könnten uns vorstellen, dass diese Frist noch verkürzt wird«, sagte Schmitz. Auf diese Weise könne man noch schneller zu einer Lösung kommen.

 

Mehr Ärzte aufs Land

 

Neben den Retaxierungen kam eine Reihe weiterer Themen im Ausschuss zur Sprache. Im Mittelpunkt der geplanten Novelle steht die flächendeckende Versorgung. Die Bundesregierung will mehr Ärzte aufs Land locken und zugleich die Überversorgung in vielen Städten abbauen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßt die dafür geplanten Regelungen im Grundsatz. »Wir hätten uns allerdings etwas mehr Mut gewünscht«, sagte Verbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg.

 

Union und SPD wollen in dem Gesetz unter anderem den Aufkauf frei werdender Praxissitze strenger regeln. Geht ein Arzt etwa in den Ruhestand, können die Kassenärztlichen Vereinigungen in überversorgten Gebieten bereits heute entscheiden, ob ein Nachfolger die Praxis übernehmen darf oder nicht. So können sie den Arztsitz aufkaufen, wenn es bereits sehr viele Mediziner in der Region gibt. Tatsächlich nutzen die dafür zuständigen Ausschüsse diese Möglichkeit aber kaum. Nun will die Regierung aus der bisherigen Kann- eine Soll-Regelung machen.

 

Auch in Zukunft wird es allerdings eine Reihe von Ausnahmen geben. Wie bislang soll die Vorgabe nicht greifen, wenn der Arzt seine Praxis etwa an die eigenen Kinder weitergeben möchte. Hinzukommen soll künftig eine Sonderregel für Mediziner, die mindestens fünf Jahre in einem unterversorgten Gebiet tätig waren. Bewerben sie sich um einen Praxissitz in einer überversorgten Region, dürfen die Kassenärztlichen Vereinigungen den Antrag nicht ablehnen. Von Stackelberg hält diese Ausnahme für kontraproduktiv. »Das sollten Sie dringend noch einmal überdenken.«

 

Historische Werte

 

Der Mediziner und Gesundheitsweise Professor Ferdinand Gerlach nannte die verschärfte Regelung einen notwendigen Schritt. »Es kann nicht dabei bleiben, dass bestehende Instrumente zum Abbau von Überversorgung einfach nicht genutzt werden«, sagte er. Diskussionen gibt es allerdings darüber, ab wann eine Region tatsächlich überversorgt ist. Nach Vorgaben aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss ist diese Situation erreicht, wenn der Versorgungsgrad bei 110 Prozent liegt.

Doch der Versorgungsgrad resultiert aus Zahlen der Bedarfsplanung, deren Grundzüge aus den 1990er-Jahren stammen und für die Experten schon lange eine umfassende Reform fordern. »Die Bedarfsplanung basiert auf historischen Werten und misst nicht den tatsächlichen Bedarf«, sagte Gerlach. So finde etwa die Morbiditätsentwicklung der vergangenen Jahre keine Berücksichtigung. Die neuen Regeln zur Stilllegung von Praxissitzen müssten daher eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung nach sich ziehen.

 

Auf Kritik stieß bei der Anhörung auch die Konzeption des geplanten Innovationsfonds. »Es ist grundsätzlich ein Fehler, wenn Krankenkassen Forschung finanzieren«, sagte die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer. Forschung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. »Dafür sollten wir Steuermittel zur Verfügung stellen.«

 

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz will die Bundesregierung einen Fonds einführen, der innovative sektorübergreifende Versorgungsprojekte fördern soll. 225 Millionen Euro stehen dafür jährlich zur Verfügung. Weitere 75 Millionen Euro fließen in die Versorgungsforschung. Das Geld sollen Krankenkassen und Gesundheitsfonds jeweils zur Hälfte stellen. Über die Verteilung der Mittel entscheidet ein neuer Innovationsausschuss, der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entstehen soll.

 

Aus Sicht der Kassen gewinnt der G-BA damit deutlich an Einfluss. So treffe der Gemeinsame Bundesausschuss erstmals Entscheidungen über konkrete Selektivverträge mit unmittelbarer finanzieller Auswirkung auf die Krankenkassen, sagte Pfeiffer. »Das ist ein grundlegender Paradigmenwechsel.«

 

Auch mit dem Kreis der möglichen Antragsteller auf Förderung aus dem Fonds sind die Kassen nicht einverstanden. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen unter anderem Pharmaunternehmen und Hersteller von Medizinprodukten dazu zählen. Diese hätten ein wirtschaftliches Interesse und wollten den Absatz ihrer Waren fördern, sagte Pfeiffer. Die Mittel aus dem Fonds dürften jedoch nicht in Produktinnovationen fließen, sondern müssten ausschließlich innovativen Versorgungsstrukturen zugutekommen. Das sieht der Sozialverband Deutschland ähnlich. Er forderte darüber hinaus eine Beteiligung der Privaten Krankenversicherung an den Kosten des Fonds.

 

Mehr Einfluss für Experten

 

Dem Innovationsausschuss beim G-BA soll zudem ein Expertenbeirat zur Seite stehen. Das Gremium soll Empfehlungen mit Blick auf die Förderanträge aussprechen, die der Innovationsausschuss allerdings nicht berücksichtigen muss. Dem Bundesverband Managed Care ist das zu wenig. Er forderte eine stärkere Beteiligung der Fachleute. So müsse der Ausschuss zumindest Gründe liefern, wenn er vom Rat der Experten abweiche.

 

Das neue Gesetz soll darüber hinaus die Versorgung von Patienten nach einem Klinikaufenthalt verbessern. Krankenhausärzte sollen daher künftig unter anderem Arznei- und Hilfsmittel verschreiben oder Krankenpflege anordnen können. Kliniken dürfen dabei Verträge mit niedergelassenen Ärzten schließen, um das Entlassmanagement zu koordinieren. Joachim Schmitt vom Bundesverband Medizintechnologie forderte, entsprechende Vereinbarungen mit Krankenhäusern auch anderen Leistungserbringern zu ermöglichen.Auch sie sollten sich an der Anschlussversorgung der Patienten nach einem Klinikaufenthalt beteiligen können. /

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