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Streit um E-Zigarette geht weiter

03.04.2012  17:17 Uhr

dpa / Die E-Zigarette ist einem Gerichtsurteil aus Nordrhein-Westfalen zufolge auch mit Nicotin-haltiger Flüssigkeit kein Arzneimittel, das einer Zulassung bedarf. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte, Nicotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein. In der E-Zigarette habe der Stoff jedoch nicht die dafür nötige therapeutische Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen nach Nicotin zu befriedigen (Az.: 7 K 3169/11).

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte in zwei Fällen Nicotin-haltige E-Zigaretten als Arzneimittel eingestuft. Dagegen wandten sich ein Hersteller und ein Vertreiber von E-Zigaretten vor dem Gericht. Gegen das nicht rechtskräftige Urteil ist noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster möglich. Das Bundesinstitut prüfe das umfangreiche Urteil, sagte ein Sprecher am Montag. Der Verband des E-Zigaretten-Handels sprach in einer Mitteilung von einem wichtigen Etappensieg.

 

Bei der E-Zigarette wird mittels eines elektrischen Verneblers Flüssigkeit verdampft und inhaliert. Diese Liquids gibt es mit und ohne Nicotin. Es werden aber im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette keine Stoffe verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf.

 

Das OVG befasst sich bereits in einem Eilverfahren mit der E-Zigarette. Dabei geht es um eine Pressemitteilung von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), in der sie vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt hatte. In der ersten Instanz war ein Hersteller mit seiner Klage unterlegen. Das OVG will in den kommenden Wochen entscheiden. Das Ministerium erklärte, auch die Bundesregierung, das Bundesgesundheitsministerium, die Drogenbeauftragte und die Länder Brandenburg und Bremen stuften die E-Zigarette als Arzneimittel ein. /

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