Bitte Diskretion! |
02.04.2007 16:07 Uhr |
Egal, ob Sie bei der Post eine Briefmarke kaufen, im Hotel einchecken oder Bankgeschäfte tätigen: Sie können sicher sein, dass Ihre freundlichen Mitwartenden nicht in Ihre Angelegenheiten einbezogen werden. Und, Hand aufs Herz, können das die Patientinnen und Patienten auch von Ihrer Apotheke sagen?
Immerhin hat der Verordnungsgeber bereits im Jahr 1994 festgelegt, dass die Offizin so eingerichtet sein muss, dass die Vertraulichkeit der Beratung gewahrt werden kann. Er hat diese offene Formulierung gewählt, damit der Apothekenleiter bei der Umsetzung der Vorgabe entsprechend der Besonderheiten der Offizin einen weiten Gestaltungsspielraum hat.
Eine ganze Reihe Kolleginnen und Kollegen haben daraufhin einen separaten Beratungsraum oder eine Beratungsecke eingerichtet. Das war gut so! Es sind mit Patientinnen und Patienten Beratungsgespräche zu führen, die nicht nur der Vertraulichkeit, sondern auch einer ruhigen Atmosphäre bedürfen, die in der Offizin so nicht gegeben ist. Aber was ist, wenn eine Patientin ein Arzneimittel gegen ihre Vaginalmykose benötigt oder ein Patient von Hämorrhoiden geplagt ist? Müssen alle in der Offizin Anwesenden mithören können, wenn Kunden ihre Beschwerden schildern? In diesen Fällen hilft das vorhandene Beratungszimmer oder die Beratungsecke nichts, da sich die Patientin oder der Patient zunächst »in aller Öffentlichkeit« artikulieren muss, bevor er oder sie überhaupt die Chance hat, ein vertrauliches Gespräch führen zu können.
Wir müssen also dafür Sorge tragen, dass bei jeder einzelnen Arzneimittelabgabe am Handverkaufstisch die Vertraulichkeit gewährleistet ist. Dafür bedarf es in einem ersten Schritt keiner großen baulichen Veränderungen. Was sich bei der Post oder bei Banken bewährt hat, kann ohne großen Aufwand auch in der Offizin umgesetzt werden sei es das wie auch immer gefärbte, aber wirkungsvolle Klebeband am Fußboden oder ein Schild, das auf die notwendige Wahrung der Diskretion hinweist. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, wenn die Maßnahmen ihren Zweck erfüllen.
Wir üben einen Heilberuf aus und sind daher zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher müssen wir für unsere Patientinnen und Patienten in der Offizin eine Umgebung schaffen, in der das Besprochene auch wirklich vertraulich bleibt. Das sind wir der Politik, die uns als Heilberuf unterstützt, aber insbesondere unseren Patientinnen und Patienten schuldig.
Magdalene Linz
Präsidentin der Bundesapothekerkammer