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Cannabis

Fertigarzneimittel bevorzugen

Datum 22.03.2017  10:14 Uhr

Von Annette Mende / Statt Cannabisblüten sollen Ärzte aus Sicht von Schmerzmedizinern lieber geprüfte Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen verordnen. Was pharmazeutisch einleuchtet, könnte aber zu Problemen mit den Krankenkassen führen.

 

Für einen bevorzugten Einsatz von Fertigarzneimitteln sprach sich bei einer Presseveranstaltung der Firma Almirall in Berlin Privatdozent Dr. Michael Überall, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), aus. Prinzipiell sehe die DGS zusammen mit anderen Fachgesellschaften in der mit dem sogenannten Cannabisgesetz geschaffenen Möglichkeit, Patienten Cannabis-haltige Arzneimittel auf Kassenrezept zu verordnen, eine große Chance für die bessere Versorgung schwerkranker Patienten.

Von einer bedenkenlosen Abgabe von getrocknetem Medizinalhanf distanziere man sich aber. »Wir sprechen uns klar für den bevorzugten Einsatz von Cannabinoid-basierten Fertigarzneimitteln mit einem standardisierten Wirkstoffgehalt und definierten Dosierungen aus, um die Arzneimitteltherapie­sicherheit zu gewährleisten«, so Überall.

 

In einem gemeinsamen Positionspapier zum Cannabis­gesetz warnen Überall und elf weitere Unterzeichner davor, dass Patienten primär mit Cannabis-haltigen Extrakten, Rezepturarzneien und Cannabisblüten behandelt werden, obwohl Cannabis-haltige Fertigarzneimittel besser erforscht und risikoärmer seien. Neben dem Nabiximols-haltigen Mundspray Sativex® von der Firma Almirall sind seit Kurzem auch die Nabilon-haltigen Canemes®-Kapseln der Firma AOP Orphan in Deutschland auf dem Markt. Sativex ist zugelassen zur Behandlung schmerzhafter Spastiken bei Patienten mit Multipler Sklerose, Canemes darf Krebspatienten gegen Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie gegeben werden. Außerhalb der zugelassenen Indikationen stellt die Anwendung einen Off-Label-Einsatz dar – den die Krankenkassen genehmigen müssen.

 

Zu den Unterzeichnern des Positionspapiers zählt mit Professor Dr. Theo Dingermann auch ein Apotheker. Er hatte sich zusammen mit anderen Experten bereits im Jahr 2015 in einem Beitrag in der Pharmazeutischen Zeitung für eine Bevorzugung von Fertigarzneimitteln vor dem Einsatz von Cannabis als Arzneidroge ausgesprochen (lesen Sie dazu auch Zur Diskussion gestellt: Cannabis als Arzneidroge –  ist das moderne Pharmazie?) /

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