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Notdienstpauschale

Neuer Entwurf aus dem Ministerium

19.03.2013  19:03 Uhr

Von Anna Hohle / Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf für das Apothekennotdienst-Sicherstellungs­gesetz noch einmal überarbeitet. Er sieht nun vor, dass Apotheker die Anzahl der an Selbstzahler abgegebenen Rx-Medikamente selbst an den Deutschen Apothekerverband übermitteln.

In der vorherigen Version war davon die Rede gewesen, dass die Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten ermitteln soll, wie viele rezeptpflichtige Medikamente deutsche Apotheken an Selbstzahler abgeben. Nun soll jede einzelne Apotheke dem Deutschen Apothekerverband (DAV) diese Zahl per Selbsterklärung mitteilen, und zwar jeweils bis vier Wochen nach Quartalsende. Ein entsprechendes Formblatt soll der DAV auf seiner Homepage zur Verfügung stellen.

Neu ist ebenfalls, dass nun die konkrete Summe von 16 Cent genannt wird, um die der Fixzuschlag auf rezeptpflichtige Medikamente erhöht werden soll. Die letzte Version des Entwurfs hatte diesen Betrag noch offen gelassen. Nach wie vor ungeklärt ist jedoch die Frage, ob auch Notdienste tagsüber, etwa an Sonn- und Feiertagen, pauschal vergütet werden sollen. Im Entwurf ist weiterhin nur von Notdiensten »von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr des Folgetages« die Rede.

 

Erstmals gibt es auch Zahlen zu den erwarteten Verwaltungskosten durch die Notdienstpauschale: Sie sollen für die Apotheken rund 350 000 Euro jährlich sowie einmalig 196 000 Euro für die Umstellung betragen. Für den DAV sollen jährlich 700 000 Euro Verwaltungskosten plus einmalig 26 000 Euro anfallen. Die Kammern und Behörden in den Ländern soll die Pauschale 31 000 Euro pro Jahr plus 36 000 Euro Umstellungsaufwand kosten. Für den Bund sollen jährliche Verwaltungskosten von 75 000 Euro entstehen.

 

Beratung im Kabinett

 

Am Mittwoch sollte das Bundeskabinett über den aktualisierten Entwurf abstimmen. Ergebnisse der Sitzung standen zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest. Nach dem Kabinett muss der Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat passieren. /

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