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Apothekenrecht

TTIP, Vertragschaos und Retaxwahn

11.03.2015  10:25 Uhr

Von Daniela Hüttemann, Hamburg / Bei der Abgabe eines Arzneimittels müssen Apotheker zahllose Gesetze, Verträge und anderweitige Vorschriften beachten, die sich durchaus widersprechen können. Dazu kommen aktuelle Gerichtsurteile von der Erstinstanz bis zu höchstrichterlichen Entscheiden. Das geplante Freihandelsabkommen TTIP wird es vermutlich auch nicht einfacher für die Apotheker machen, so das Fazit des Apotheken­rechttags bei der Interpharm in Hamburg.

Öffentlich wird viel und erbittert über das zwischen der Europäischen Union und den USA geplante Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) diskutiert. Während Lebensmittelaspekte wie die gefürchteten Chlorhühnchen ein Schwerpunkt der Debatte sind, sei der Bereich Gesundheit jedoch kaum ein Thema, wunderte sich Hilko J. Meyer, Professor am Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Dabei berge das Abkommen durchaus Sprengstoff für unsere Arzneimittelversorgung.

 

Freier Warenverkehr

 

Zwar gilt in der EU grundsätzlich, dass die Mitgliedsstaaten die medizinische Versorgung und die Organisation des Gesundheitswesens selbst verantworten dürfen. Doch müssen sie Gemeinschaftsrechte beachten, insbesondere das Recht auf freien Warenverkehr. »Wir haben also bereits jetzt ein Recht der Unternehmen auf Deregulierung«, so Meyer. 

 

Die Rufe, zum Beispiel nach einer Abschaffung des deutschen Fremdbesitzverbots für Apotheken, könnten daher durch das TTIP wieder aufflammen. Laut Meyer sieht die EU-Kommission das Fremdbesitzverbot als Hindernis in den Verhandlungen und wird hartnäckig auf seine Abschaffung drängen.

 

Die beruhigende Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Anfrage der ABDA zu den Auswirkungen des TTIP auf das Apothekenwesen hält Meyer für nichtssagend. Auch wenn der Europäische Gerichtshof 2009 das deutsche Fremdbesitzverbot für zulässig erklärte, »ausgeschlossen ist eine Deregulierung keinesfalls«, so die Meinung des Experten in Arzneimittel- und Apothekenrecht. Michael Jung aus dem Bereich Recht der ABDA versicherte, der Verband habe das Thema weiter genauestens im Blick und führe dazu viele Gespräche mit der Politik.

 

Wie kompliziert das alltägliche Geschäft in den Apotheken schon ohne das EU-Recht ist, machte Britta Marquardt, Leiterin der Abteilung Verträge im Geschäftsbereich Wirtschaft, Soziales und Verträge der ABDA, deutlich. Bei der Abgabe eines Arzneimittels seien nicht nur die Arzneimittel- und Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, sondern auch noch der Rahmenvertrag zwischen Apotheken und Krankenkassen nach §  129 Sozialgesetzbuch V, die Arzneiversorgungsverträge der Länder, die Rabattverträge und neuerdings die Arzneimittelrichtlinie im Rahmen des Austauschverbots aus Gründen der Arzneimittel-Therapiesicherheit (Substitutionsliste) zu beachten.

 

Thema Nullretax

 

Mit Blick auf das Thema Nullretaxationen machte Marquardt Hoffnung, dass die Verhandlungen in der Selbstverwaltung künftig etwas besser laufen könnten. »Der Versorgungsaspekt wird für die Politik stärker«, so die Juristin. Es gehe in Zukunft nicht mehr nur um die Regelung, wie das preiswerteste Arzneimittel abzugeben sei. Der Gesetzgeber habe bereits durchblicken lassen, dass Nullretaxationen nicht verhältnismäßig seien, was die Verhandlungsposition der Apotheker stärkt. Das Miteinander sollen aber weiterhin die beiden Parteien in der Selbstverwaltung regeln. »Wir sind auf einem guten Weg, mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung eine einheitliche Regelung zu finden«, versicherte Marquardt. /

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