Pharmazeutische Zeitung online
14. SGB-V-Novelle

Ein Ja mit Bedenken

12.03.2014  10:06 Uhr

Von Anna Hohle / Nachdem der Bundestag sein Okay gegeben hat, muss Ende der Woche nun der Bundesrat über das 14. SGB-V-Änderungsgesetz abstimmen. Dass die Länder das Gesetz passieren lassen, gilt als sicher. Allerdings äußern sie im Vorfeld auch Bedenken.

Verlängerung des Preismoratoriums, 7 Prozent Herstellerrabatt und Ende der frühen Nutzenbewertung für den Bestandsmarkt: Ende Februar hatte der Bundestag diese und weitere Neuerungen mit der 14. SGB-V-Novelle beschlossen. Damit das Gesetz Anfang April in Kraft treten kann, sind am Freitag nun die Länder am Zug.

 

Dass sie das Gesetz durchwinken werden, gilt als so gut wie sicher. Entsprechend hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats dem Plenum schon jetzt in einem Papier empfohlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Kommentarlos akzeptiert der Ausschuss die Gesetzesänderung jedoch nicht: Stattdessen schlägt er vor, eine sogenannte Entschließung zu verfassen. Dieses Mittel nutzen die Länder, um die Regierung auf bestimmte Probleme oder Versäumnisse in der Gesetzgebung aufmerksam zu machen.

 

Dem Ausschuss zufolge weist die SGB-V-Novelle in ihrer jetzigen Form einige Mängel auf. So genüge es nicht, die frühe Nutzenbewertung für Präparate des Bestandsmarkts zukünftig aufzuheben, heißt es in der Empfehlung. Man müsse auch die bestehenden Verfahren beenden, um eine Ungleichbehandlung verschiedener Hersteller auszuschließen. Auch die Verlängerung des Preismoratoriums sehen die Länder kritisch, wenn den Unternehmen nicht wenigstens ein Inflationsausgleich zugestanden wird.

 

Die künftige Bemessung der Handelsmargen nach dem Erstattungspreis, die insbesondere Apothekern sauer aufstößt, begrüßt der Ausschuss. Allerdings kritisiert er, dass der Erstattungspreis in diesem Zusammenhang nun stets als Listenpreis definiert werden soll. Da sich international viele Staaten am deutschen Listenpreis orientieren, bestehe so die Gefahr sinkender Preise auf dem Weltmarkt – mit negativen Auswirkungen auf den Pharmastandort Deutschland.

 

Bloße Empfehlungen

 

In Bezug auf den Herstellerrabatt macht der Ausschuss klar, dieser dürfe nicht von der finanziellen Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abhängig gemacht werden. Es sei nicht sachgerecht, wenn Pharmaunternehmen generell die Budgetprobleme der Kassen ausgleichen müssten. Letztlich handelt es sich jedoch bei allen Vorschlägen des Gesundheitsausschusses um bloße Empfehlungen, die rechtlich nicht verbindlich sind. Die Gesetzesnovelle werden sie nicht aufhalten. /

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