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Apothekenabschlag

Sozialgericht vertagt sich

15.03.2011  17:13 Uhr

Von Martina Janning, Berlin / Mit einem verbindlichen Urteil zum Apothekenabschlag für 2009 können die Apotheker frühestens Ende April 2011 rechnen. Denn das Sozialgericht Berlin hat seine für Mittwoch angesetzte Entscheidung überraschend vertagt.

Dazu kam es, weil der Vorsitzende der Schiedsstelle, Professor Dr. Rainer Daubenbüchel, beim Gericht eine Frist von drei Wochen erbat, um zu einem Schriftsatz Stellung nehmen zu können, den der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erst kurz vor dem Gerichtstermin übersandt hatte.

In dem Gerichtsverfahren klagt der GKV-Spitzen­verband gegen die Schiedsstelle für Arzneimittel­ver­sorgung und Arzneimittelabrech­nung über die Festsetzung des Apothekenabschlags für die Jahre 2009 und 2010. Vertreter des Deutschen Apothekerverbands (DAV) waren Beigeladene in dem Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin. Eine weitere mündliche Verhandlung wird es nicht geben. Das Gericht entscheidet schriftlich. Dem haben alle Beteiligten zugestimmt.

 

In der Verhandlung am Mittwoch ging es vor allem um die Frage, ob die Begründung für das Absenken des Apothekenabschlag gerechtfertigt war. Als die Schiedsstelle den für 2008 gesetz­lich festgelegten Apothekenabschlag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro für das Jahr 2009 reduzierte, begründete sie dies mit gestiegenen Personal- und Sachkosten, die eine Entlastung der Apotheken erforderten.

 

Richter Gunter Rudnik wies in der Verhandlung darauf hin, dass der Apothekenabschlag so festgesetzt sein müsse, dass die Vergütung der Apotheken leistungsgerecht ist. Dabei müssten Kostensteigerungen mit Umsatzzuwächsen verrechnet werden. Wie sich die Umsätze entwickelt haben, habe die Schiedsstelle nicht ausreichend berücksichtigt, sagte der Richter.

 

Fehler bei der Berechnung?

 

Der GKV-Spitzenverband argumentierte, dass die Anzahl der abgegebenen Packungen gestiegen sei – um 18 Millionen zwischen den Jahren 2007 und 2008. Das habe die Schiedsstelle vernachlässigt und sei so zu einer fehlerhaften Berechnung für das Jahr 2009 gekommen.

 

Der GKV-Spitzenverband beantragte jetzt erstens erneut die Aufhebung des Schiedsspruchs für 2009 und zweitens, dass die Schiedsstelle den Wert für 2009 beim Berechnen des Apothekenabschlags 2010 nicht zugrunde legen darf. Die Schiedsstelle und der DAV beantragten die Abweisung der Klagen.

 

Der Apothekenabschlag 2010 wird voraussichtlich in den nächsten Wochen vor der Schiedsstelle verhandelt werden. /

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