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Die Alternative

08.04.2008  17:31 Uhr

Die Alternative

Nach dem Aus für weitere Rabattverträge im Jahr 2008 durch das Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg geht die Suche nach Alternativen weiter. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) werden sich nicht mit den Einsparungen durch die Rabattverträge für 22 Wirkstoffe zufriedengeben wollen.

 

Das ist die Chance für die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) entwickelten Zielpreisvereinbarungen, die durch den § 129 Abs. 5 SGB V auf rechtlich sicherem Boden stehen und nach meiner Meinung nur schwer durch Herstellerklagen gekippt werden können. Dass gerade der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) dagegen Front macht, muss verwundern.

 

Denn das Urteil aus Stuttgart wurde damit begründet, dass die Vergaberichtlinien der AOK mittelständische Pharmaunternehmen benachteiligten. Das fällt bei den Zielpreisvereinbarungen weg. Im Gegensatz zu den Rabattverträgen, die nach dem Prinzip »entweder bin ich dabei oder nicht« aufgebaut sind, kann bei den Zielpreisen jeder Hersteller mitspielen. Natürlich müssen sie sich den Marktbedingungen stellen und werden kaum mit Mondpreisen reüssieren. Ausgeschlossen wird aber niemand. Jeder Hersteller hat bei Zielpreisen verlässlichere Rahmenbedingungen als bei Rabattverträgen. Genau das sollte doch im Sinne der Industrieverbände sein.

 

Abgesehen davon, dass bei diesem System die Transparenz über Preise und Einsparungen wieder hergestellt ist, werden auch die Interessen des Patienten wieder berücksichtigt. Durch die ausdrückliche Einbeziehung der fachlichen Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker wird garantiert, dass der Patient sein gewohntes Arzneimittel weiter bekommen kann und nicht Opfer einer Rabattgier der Krankenkassen wird. Das fördert die Compliance.

 

Bei vernünftiger Umsetzung der DAV-Zielpreisvereinbarungen wird es aus meiner Sicht nur Gewinner geben. Die Patienten sind wieder zufriedener, Apothekerinnen und Apotheker müssen nicht eine Wiederholung des erlebten Chaos wie bei den Rabattverträgen befürchten. Die Industrie hat mehr Planungssicherheit und die Krankenkassen sparen ohne großen bürokratischen Aufwand.

 

Zu den Zielpreisvereinbarungen als Alternative zu den Rabattverträgen gibt es also keine Alternative.

 

Professor Dr. Hartmut Morck

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