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E-Health-Gesetz

Apotheker fordern faires Honorar

04.03.2015  09:27 Uhr

Von Stephanie Schersch / Bei einer Anhörung im Bundes­ministerium für Gesundheit konnten in der vergangenen Woche verschiedene Verbände ihre Meinung zum geplanten E-Health-­Gesetz kundtun. Auch die ABDA war dabei. Sie möchte vor allem erreichen, dass Apotheker stärker an den geplanten Medikationsplänen mitwirken können. Darüber hinaus drängt sie auf ein faires Honorar.

Mit dem E-Health-Gesetz will die Bundesregierung den Ausbau der Telematik-Infrastruktur beschleunigen. Auf diese Weise soll unter anderem die elektronische Gesundheitskarte (EGK) bald deutlich mehr können als bislang. So ist etwa geplant, die sogenannten Notfalldaten auf dem Ausweis zu speichern. Darüber hinaus sollen langfristig auch Medikationspläne auf der Karte hinterlegt werden können.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Patienten Anspruch auf eine solche Arzneimittelliste bekommen, wenn sie regelmäßig mindestens fünf verschiedene Präparate einnehmen. Zentrale Rolle spielt dabei der Hausarzt. Er soll den Arzneimittelplan erstellen und aktualisieren. Auch Fachärzte und Apotheker können auf die Liste zugreifen, allerdings nur »soweit Veranlassung dazu besteht«, wie es im Gesetzentwurf heißt.

 

Enge Zusammenarbeit

 

Der ABDA ist das zu wenig. Sie fordert, dass auch Apotheken den Medikationsplan auf Wunsch des Versicherten regulär aufstellen und bearbeiten dürfen. Arzt und Apotheker müssten in diesem Punkt eng zusammenarbeiten, »da nur so ein möglichst vollständiger und abgestimmter Medikationsplan erstellt werden kann«, schreibt die Bundesvereinigung in einer Stellungnahme. So hätten Studien belegt, dass die Informationen über die Medikation eines Patienten in Arztpraxen, Apotheken und beim Versicherten selbst häufig sehr unterschiedlich seien. »Keine der Datenquellen ist ausreichend zuverlässig, um alleine zur Erstellung eines Medikationsplans verwendet werden zu können.« Wichtig sei daher, die Informationen zusammenzuführen.

 

Auch der Spitzenverband der Fachärzte (Spifa) ärgert sich über die geplante zentrale Verantwortung beim Hausarzt. Diese Regelung zeige, »dass die Chancen der Telematik nicht verstanden wurden«, sagte Spifa-Chef Lars Lindemann. Gerade die Telematik mache schließlich eine »dezentrale Informationsverwaltung« möglich. Aus Sicht des Verbands müssen daher alle an der Behandlung eines Patienten beteiligten Ärzte einbezogen werden.

 

Klare Regeln

 

Die ABDA wünscht sich darüber hinaus klare Vorgaben für die Kooperation zwischen Ärzten und Apothekern. »Es bedarf Regelungen der Arbeitsteilung«, heißt es. Auch für die Arzneimittelliste müsse es Mindeststandards geben. »Der erstellte Plan muss weitgehend standardisiert und verständlich sein, sodass er für den Patienten einen Wiedererkennungseffekt hat.«

 

Teil der Liste sollen aus Sicht der Apotheker nur solche Präparate sein, »die systemisch wirken und dauerhaft angewandt werden«. Vor der Erstellung des Plans müsse darüber hinaus eine Medikationsanalyse stehen.

 

Wichtig ist der ABDA zudem die Honorierung. Medikationsplan und -analyse führten bei Arzt und Apotheker zu Mehraufwand. »Diese Leistungen sind nicht in der Information und Beratung nach den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung enthalten.« Sie erforderten Zeit und seien daher »gesondert zu vergüten«. Die Bundesvereinigung schlägt vor, eine konkrete Zeitvorgabe ins Gesetz zu schreiben. Demnach sollen Krankenkassen, Apotheker und Ärzte bis Ende April 2016 die genauen Details zur Medikationsanalyse regeln und eine Einigung in der Vergütungsfrage finden. /

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