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Tabakprodukte

EU-Parlament macht den Weg für neue Regeln frei

04.03.2014  16:36 Uhr

Von Stephanie Schersch / Das Europäische Parlament hat die sogenannte Tabakrichtlinie verabschiedet. Auf Zigarettenschachteln müssen die Hersteller künftig großflächige Warnhinweise und Schockbilder etwa von einer Raucherlunge anbringen.

 

Aromastoffe wie Menthol werden verboten, für andere Inhaltsstoffe soll eine verschärfte Meldepflicht gelten. Hauptziel der neuen Richtlinie ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen nach Möglichkeit gar nicht erst mit dem Rauchen anfangen.

 

Auch für die sogenannten Liquids in E-Zigaretten gelten neue Regeln. Über sie war lange gestritten worden. Die EU-Kommission hatte ursprünglich geplant, die Flüssigkeiten dem Arzneimittelgesetz zu unterstellen, wenn sie mehr als 2 Milligramm Nicotin enthalten oder eine Nicotinkonzentration von mehr als 4 Milligramm pro Milliliter aufweisen. Zuletzt hatten sich EU-Parlament und Ministerrat jedoch darauf geeinigt, diese Vorgaben deutlich abzuschwächen. Liquids dürfen demnach künftig maximal 20 Milligramm Nicotin pro Milliliter enthalten. Ist die Konzentration höher, müssen die Hersteller ihre Produkte theoretisch als Arzneimittel zulassen. Gleiches gilt, wenn die E-Zigarette als Entwöhnungshilfe dargestellt wird. Darüber hinaus müssen auch E-Zigaretten künftig Gesundheitswarnungen tragen, Werbung ist mit Blick auf den Jugendschutz nur noch eingeschränkt möglich.

 

Die Richtlinie muss nun noch der Ministerrat absegnen, seine Zustimmung gilt jedoch als sicher. Bereits im Mai sollen die neuen Regeln in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann bis 2016 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. /

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