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Substitutionspflicht

Experten fordern Ausnahmen

05.03.2013  19:12 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Für Schmerzpatienten und Epileptiker kann der durch die Rabattverträge vorgeschriebene Austausch von wirkstoffgleichen Medikamenten erhebliche negative Folgen haben. Die Deutsche Schmerzliga und die Deutsche Epilepsie­vereinigung fordern daher eine Liste der Indikationen, die von der Substitution ausgeschlossen werden können.

Auf einer Pressekonferenz in Berlin appellierten sie am Dienstag an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen und den Deutschen Apothekerverband, dieses bei den aktuell laufenden Verhandlungen zum Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung umzusetzen.

Gefährliche Einbußen

 

Die Austauschpflicht von wirkstoffgleichen Arzneimitteln führt nach Angaben der Patientenorganisationen bei vielen der rund 500 000 Epilepsie-Patienten und der 600 000 Menschen mit schwersten chronischen Schmerzen zu gefährlichen Therapieeinbußen. Um der Patientensicherheit gerecht zu werden, habe der Gesetzgeber bereits im Oktober 2012 mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) für die Selbstverwaltung die Möglichkeit geschaffen, Ausnahmen von der Austauschpflicht festzulegen, wie der Präsident der Deutschen Schmerzliga, Michael Überall, betonte. »Geschehen ist bisher jedoch nichts.«

 

Auch der Pharmazie-Professor Henning Blume von der Goethe-Universität Frankfurt am Main sagte: »Bei kritischen Indikationen wie Epilepsie und chronischem Schmerz ist die Einstellung eines Patienten äußerst langwierig und schwierig. Bereits geringste Schwankungen des Medikamentenspiegels gefährden den Therapieerfolg.« Zum Teil gebe es beachtliche Unterschiede zwischen generischen Produkten in Bezug auf ihre Bioverfügbarkeit. Als Beispiele nannte er unter anderem Carbamazepin-, Nifedipin- und Schilddrüsenhormon-Präparate sowie auch Oxycodon- und Methylphenidat-Retardprodukte. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft habe mit der Leitlinie »Gute Substitutionspraxis« zwar Handreichungen für Ärzte und Apotheker erarbeitet. Aber diese Instrumentarien würden oft nur zögerlich angewendet.

 

Der Vorsitzende der Deutschen Epilepsievereinigung, Norbert van Kampen, stellte klar, dass man den Einsatz von Generika voll unterstütze, nicht aber die willkürliche Austauschbarkeit durch die Rabattverträge. »Wichtig ist, in der Behandlung bei dem einmal gewählten Präparat zu bleiben.« /

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