Erster Erstattungsbetrag |
26.02.2014 09:48 Uhr |
Von Anna Hohle / Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich erstmals mit zwei Herstellern auf den Erstattungsbetrag für ein Medikament des sogenannten Bestandsmarkts geeinigt.
Das teilte der Verband vergangene Woche mit. Man habe sich mit den Unternehmen AstraZeneca und Bristol-Myers-Squibb auf einen Preis für das Diabetesmittel Onglyza® (Saxagliptin) verständigt.
Hintergrund ist das in Deutschland angewendete Verfahren einer frühen Nutzenbewertung von Medikamenten. Für Präparate, die eine solche Bewertung durchlaufen, verhandeln Kassen und Hersteller seit 2011 anschließend sogenannte Erstattungsbeträge. 2012 hatte der Gemeiname Bundesausschuss (G-BA) entschieden, auch jene Medikamente auf ihren Nutzen zu überprüfen, die bereits länger auf dem Markt sind.
Diese sogenannte Bestandsmarkt-Überprüfung sorgte vor allem bei den Herstellern für großen Unmut. In der vergangenen Woche wurde sie nun offiziell beendet: Mit mit dem sogenannten 14. SGB-V-Änderungsgesetz entschied der Bundestag, Bestandsmarktmedikamente nicht mehr auf ihren Nutzen zu überprüfen (lesen Sie dazu Arzneimittelmarkt: Bundestag stimmt für Spargesetz).
Präparate des Bestandsmarktes, die bereits überprüft wurden, sind von dieser Gesetzesänderung jedoch ausgenommen. Da der G-BA Onglyza bereits einen Zusatznutzen attestiert hatte, mussten Hersteller und Kassen nun also einen Erstattungsbetrag verhandeln. Dessen Höhe gaben beide Seiten allerdings nicht bekannt. /