Pharmazeutische Zeitung online
Apothekenbetriebsordnung

ABDA nimmt Stellung

28.02.2012  16:53 Uhr

Von Arndt Preuschhof / Die Bundesregierung hat die Privilegierung von Filialverbünden weitgehend aus ihrem Entwurf der Apothekenbetriebsordnung gestrichen. Dennoch bleiben zahlreiche Regelungen, die für Apotheker nicht akzeptabel sind. Die ABDA hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf an den Bundesrat abgegeben.

Auf 61 Seiten hat die ABDA ausgeführt, welche Punkte sie auch weiterhin für überarbeitungsbedürftig hält. Neben vielen Anregungen gibt es Kritik.

Die ABDA kritisiert den eklatanten Widerspruch zwischen der Zielsetzung, die Qualität pharmazeutischer Leistun­gen in der Apotheke, insbesondere bei der Rezepturherstellung, zu verbessern. Gleichzeitig streicht die Regierung jedoch verbindliche Anforderungen an die hierfür unerlässlichen Hilfsmittel, Prüfge­räte und -mittel. Der Verordnungs­geber würde damit eine Rechtsunsicherheit schaffen, die zu mehr Auseinander­setzun­gen mit den Aufsichtsbehörden führen und den Grundsatz der unverzüglichen Belieferung von Rezepturen infrage stellen könnte. Die ABDA hält es für erforderlich, an verbindlichen Vorgaben festzuhalten, ohne zu verkennen, dass die sogenannte »Glasmenagerie« in der Apotheke überarbeitungsbedürftig ist. Hierzu hat die ABDA umfangreiche Änderungen und Streichungen, aber auch in Einzelfällen Ergänzungsvorschläge unterbreitet.

 

Im Regierungsentwurf der Novelle sind nach wie vor Privilegierungen enthalten, die Filialverbünde unsachgemäß bevorteilen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, die Dienstbereitschaft unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des Filialverbundes in einer Betriebsstätte zu konzentrieren. Diese Regelung würde die flächendeckende Versorgung zu Nacht- und Notdienstzeiten verschlechtern. Insbesondere das einschränkende Kriterium der angemessenen Nähe ist nicht bestimmt genug. Die ABDA hält die Regelung grundsätzlich nicht für erforderlich. Eine Konkretisierung ist jedoch unverzichtbar, mit der subjektive und objektive Kriterien der Erreichbarkeit der dienstbereiten Betriebsstätte vorgegeben werden.

 

Überzogene Forderungen

 

Ein weiterer Kritikpunkt der ABDA sind überzogene Forderungen, die der Verordnungsgeber zukünftig an die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln in der Apotheke stellen will. Diese Anforderungen werden abgelehnt, auch weil sie die Bereitschaft des Berufsstandes missachten, etwa durch das Angebot eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten der Apotheke, die Qualität pharmazeutischer Dienstleistungen der Apotheke weiter aktiv zu verbessern.

 

Der Regierungsentwurf hält weiterhin daran fest, den Botendienst der Apotheke über den Einzelfall hinaus als Regelversorgung zu etablieren. Die ABDA kritisiert, dieses Vorhaben gefährde die durch die Rechtsprechung zwischenzeitlich gezogenen klaren Grenzen zwischen der Präsenzversorgung und der Versorgung im Wege des Versandhandels.

 

Die ABDA kritisiert auch, dass der Verordnungsgeber nach wie vor keine ausdrückliche Verpflichtung für den Versandhandel verankern will, Besteller vor der Belieferung verpflichtend zu beraten. Die ABDA hielte es für wünschenswert, wenn der Verordnungsgeber signalisieren würde, dieses systemimmanente qualitative Defizit des Versandhandels gegenüber der Versorgung in der Präsenzapotheke abzuschwächen.

 

Auch bei der Regelung von Rezeptsammelstellen ist der Verordnungs­geber bislang nicht bereit gewesen, Interpretationen der Rechtsprechung entgegenzutreten, die eine Anwendbarkeit des Genehmigungsvorbehalts für Apotheken, die Versandhandel betreiben, infrage stellen. Die ABDA schlägt hier eine Formulierung vor, die das orts­gebundene Sammeln von Verschreibungen durch einzelne Apotheken generell erfasst. Diese Regelung soll eine Gleichstellung der Vorgaben für Präsenz- und Versandapotheken bewirken.

 

Die Länder werden am 14. März in der Sitzung des Gesundheitsausschusses über die Apothekenbetriebsordnung beraten und die Weichen für die Beschlussfassung des Bundesrats am 30. März stellen. Änderungsbeschlüsse muss das Bundesgesundheitsministe­rium akzeptieren – oder den Entwurf scheitern lassen. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa