Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Mehrwertverträge

Vorteile für alle Beteiligten

Datum 22.02.2011  16:22 Uhr

Von Ines Landschek, Berlin / Mehrwertverträge setzen auf eine Geld-zurück-Garantie. Ein Pharmaunternehmen garantiert die Wirksamkeit seines Arzneimittels, sonst erhält die Krankenkasse die Kosten für die Therapie zurück. Dieses Prinzip nutzt auch Patienten.

Bisher hätten Versicherte im Sozialgesetzbuch (SGB) V nicht unbedingt im Mittelpunkt gestanden, urteilte Oda Hagemeier, Berlin-Repräsentantin der Novartis Pharma auf einer Tagung zum Versorgungsmanagement, die vergangenen Donnerstag in Berlin stattfand. »Der Apotheker soll substituieren, der Arzt fürchtet den Regress und der Patient bleibt außen vor«, beschrieb Hagemeier die Situation. »Aber seit Kurzem ist durch die Gesundheitsreform auch ein politisch gewollter Patientennutzen zu spüren.«

 

Verträge von Kassen und Herstellern

 

Denn durch den § 130a des SGB V ist es möglich, dass Krankenkassen mit Pharmaunternehmen direkte Verträge schließen. »Der Einsatz innovativer Arzneimittel auf der Basis von Verträgen zwischen Herstellern und Krankenkassen kann dazu beitragen, die Versorgung chronisch Kranker zu verbessern und kostengünstiger zu gestalten«, glaubt Hagemeier.

Novartis habe inzwischen etwa mit der Hälfte aller Krankenkassen Mehrwertverträge über das Prä­parat Aclasta zur Behandlung von Osteoporose abgeschlossen. Die bringen folgenden Vorteil: Sollten Osteoporosepatienten, die einmal jährlich das Präparat Aclasta gespritzt bekommen, sich innerhalb eines Jahres einen Knochen brechen, erstattet das Pharmaunternehmen ohne Ausnahme der entsprechenden Krankenkasse die Kosten der Arzneimitteltherapie.

 

Bisher scheiterte die Verordnung von Aclasta häufig an den Arzneimittelrichtgrößen. »Durch diesen Vertrag wird der Arzt von Wirtschaftlich­keits­prüfungen befreit, was seine Bereitschaft erhöht, Innovationen zu verschreiben«, erklärte Hagemeier. Die Krankenkassen versuchten ihre Versicherten auf diese Therapie umzustellen, mit Nutzen für den Hersteller. »Dieses sogenannte Risk-Share-Modell sichert den Unternehmen Marktanteile und schließt gesetzlich versicherte Patienten nicht von innovativen Medikamenten aus. Das vermeidet auch Krankenhausaufenthalte«, bekräftigte Hagemeier den Nutzen von Mehrwertverträgen für Patienten. Insgesamt sei eine Ersparnis bei den Gesamtherapiekosten durch die Vermeidung von Knochenbrüchen zu verzeichnen, und die Krankenkassen hätten einen Wettbewerbsvorteil durch die Rückzahlgarantie.

 

Hagemann untermauerte ihre Aussage mit einem zweiten Beispiel: Das Präparat Lucentis zur Behandlung der Makuladegeneration, seit Januar 2007 zugelassen, galt ihr zufolge lange als »Penicillin der Augenheilkunde«. Nur fehlte den behandelnden Augenärzten eine Abrechnungsziffer für die Injektion. Da die Kassen eine Explosion der Ausgaben befürchteten, musste jeder Patient die Verordnung einzeln beantragen. Ein enormer Aufwand für Patienten, die unter einer Sehbehinderung leiden. Erst durch Verhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen kam es zum Abschluss von Mehrwertverträgen mit dem Ergebnis, dass die Kassen die Kosten für den Einsatz von Lucentis gegen Makuladegeneration bis zu einer bestimmten Summe übernehmen. Auf der anderen Seite sorgen die Mehrwertverträge dafür, dass der Arzt kein Generikum verordnet. So sei sichergestellt, dass Patienten, die diese Therapie benötigen, sie auch bekommen.

 

Seit dem 1. Januar 2011 ist die Pharmaindustrie als vollwertiger Partner entsprechend § 140 a SGB V in die integrierte Versorgung einbezogen. »Schaffen wir es«, fragte Hagemeier, »dass sich alle Partner vertrauensvoll an einen Tisch setzen ohne große Vorbehalte?« Sie vermutet zwischen noch viel Einsparpotenzial, das sich für eine bessere Versorgung von Patienten nutzen ließe. In Großbritannien sei es schon länger üblich, dass sich Arzneimittelhersteller direkt in die Patientenversorgung einschalten, berichtete Hagemeier. Dadurch sei außerdem die Compliance der Patienten gestiegen. /

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa