Pharmazeutische Zeitung online

Gute Nachrichten

22.02.2011  16:19 Uhr

Nach einigen trüben Wochen für die Apotheker gibt es mal wieder bessere Nachrichten. Nein, das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz wird nicht abgeschafft, das wäre zu schön. Aber immerhin haben das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart und das Europäische Parlament Entscheidungen getroffen, die die Arzneimittelversorgung sicherer machen.

 

Sehr deutlich haben die Richter des OLG der Konstruktion Schlecker/Vitalsana einen Dämpfer verpasst (siehe dazu OLG Stuttgart: Vitalsana verstößt gegen deutsches Recht). Gleich an mehreren Stellen hat der zweite Zivilsenat des OLG Verstöße gegen deutsches Recht ausgemacht: Pharmazeutische Leistungen, die eigentlich Aufgabe der Apotheke sind, werden von Dritten erbracht, zudem fehlt hierfür eine deutsche Betriebserlaubnis; die Käufer werden darüber im Unklaren gelassen, dass sie bei einer niederländischen Apotheke einkaufen; die gebührenpflichtige Hotline hält Patienten davon ab, sich beraten zu lassen; nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll niederländisches Recht gelten, das OLG hält deutsches Recht für zwingend.

 

Für Vitalsana ist das Urteil ein herber Schlag. Die Schlecker-Versandapotheke kann zwar noch in Revision gehen, sollte sie dort verlieren, dann dürften ihre Tage gezählt sein. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Behörden Rechtsverstöße konsequenter verfolgen als sie dies bei manchen anderen ausländischen Versandapotheken getan haben.

 

Der Richterspruch vom OLG Stuttgart ist ein weiterer Beleg dafür, dass deutsche Gerichte seit dem EuGH-Urteil zum Fremdbesitz ihre Rechtsprechung deutlich geändert haben. Heute gilt das deutsche Arzneimittelrecht den meisten Richtern als das, was es ist, nämlich Verbraucherschutz. Einen wichtigen Schritt für mehr Arzneimittelsicherheit hat auch das Europäische Parlament getan. Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten eine Richtlinie beschlossen, die Arzneimittelfälschern ihr verbrecherisches Handwerk erschwert (siehe dazu Gefälschte Arzneimittel: Parlament will Patienten besser schützen). So sollen spätestens 2015 alle Packungen rezeptpflichtiger Arzneimittel Sicherheitsmerkmale tragen. Zudem sollen die Websites sicherer Ver­sand­apo­the­ken über eine Verlinkung mit einer offiziellen Seite ein Siegel erhalten. Natürlich wäre es noch sicherer, den Versandhandel ganz zu verbieten. Doch solange es dafür in Deutschland und manchen anderen europäischen Staaten keine Mehrheiten gibt, ist die nun gefundene Lösung immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Zugegeben, einen unmittelbaren Gewinn für die deutschen Apotheken stellen weder die OLG-Entscheidung noch die EU-Richtlinie dar. Wenn aber die Bedeutung von Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz bei Politik und Justiz steigt, dann stärkt das auch die Apotheker. Die heilberufliche Apotheke ist als Garant der Versorgungsqualität neben der Produktqualität der wichtigste Baustein der Arzneimittelsicherheit. Leider mahlen diese Mühlen langsam, aber immerhin mahlen sie.

 

Daniel Rücker

Chefredakteur

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