Retax auf null grundgesetzwidrig |
07.02.2012 16:29 Uhr |
Von Daniel Rücker / Die Retaxwelle verschiedener Betriebskrankenkassen aus Nordrhein-Westfalen verstößt nach Ansicht von Experten gegen das Grundgesetz. Das schreiben die Rechtsanwälte Heinz-Uwe Dettling und Martin Allschwager in einem Gutachten.
Mit seiner Entscheidung zur Retaxation auf null habe das Bundessozialgericht »die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsauslegung und richterlicher Rechtsfortbildung« überschritten, schreiben Dettling und Allschwager in ihrem »Gutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Retaxation auf null zulasten von Apotheken in der Gesetzlichen Krankenversicherung«. Die Bewertung gilt einem Urteil des Bundessozialgerichtes, nach dem Apotheker jeglichen Anspruch auf Vergütung oder zumindest Ersatz eines zulasten einer Krankenkasse abgegebenen Arzneimittels verlieren, wenn sie eine der Pflichten verletzen, die ihnen Gesetz oder Arzneiliefervertrag auferlegen. Dieses Urteil des Bundessozialgerichts war die Basis der von verschiedenen Betriebskrankenkassen im vergangenen Jahr initiierten Retaxationen.
Dettling und Allschwager halten das Urteil aus verschiedenen Gründen für nicht verfassungskonform. So werde hier die Vergütung einer Leistung mit der Strafe für eine Pflichtverletzung vermischt. Genau dies werde im Liefervertrag jedoch voneinander getrennt. Zudem seien im Liefervertrag bereits Sanktionen vorgesehen, nämlich Verwarnungen, Vertragsstrafen und der befristete Ausschluss von der Versorgung. Außerdem werde die Retaxierung auf null unabhängig vom Einzelfall vorgenommen. Dabei sei es sogar egal, ob der Kasse überhaupt ein Schaden entstanden sei. Auch sei die Höhe der Strafe nicht abhängig davon, wie groß der Schaden ist, sondern wie teuer das abgegebene Arzneimittel war.
Damit stehe die Retaxierung mit ihrer Schärfe zudem im Widerspruch zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das bei Pflichtverletzungen Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung und womöglich Schadensersatz vorsieht. Aufgrund der Diskrepanz zum BGB kommen die beiden Juristen zu dem Urteil: «Für die Retaxation auf null fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.» Auch würden die Grundrechte der betroffenen Apotheker verletzt, namentlich die Berufsfreiheit, das Gleichbehandlungsgebot und der Eigentumsschutz.
Neue Einnahmequellen
Ein weiteres Problem der Nullretaxierung sei das implizierte Missbrauchspotenzial. Die Krankenkassen setzten es dazu ein, neue Einnahmequellen zu erschließen. Dabei brächten sie Apotheker in zum Teil existenzgefährdende Situationen. Das Fazit von Dettling und Allschwager fällt für die Kassen vernichtend aus: »Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Retaxation auf null ist [...] mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Darauf gegründete Urteile sind verfassungswidrig.« /