Skandal |
08.04.2008 16:59 Uhr |
Dass verschiedene Arzneiformen in einen Topf geworfen und als austauschbar definiert wurden, hat bereits bei der Austauschbarkeit im Rahmen der Aut-idem-Regel zu heftigen Kontroversen geführt. Dieser Tatbestand breitet sich offensichtlich weiter aus.
Nach Angaben von Professor Dr. Jörg Breitkreutz, Universität Düsseldorf, werden in Deutschland Millionenbeträge dafür ausgegeben, Arzneiformen zu entwickeln, die die Compliance der Patienten, insbesondere bei Kindern, fördern sollen.
Diese Investitionen sind offensichtlich für die Katz, denn die neu entwickelten Arzneimittel werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) trotz massiver schriftlicher und mündlicher Proteste pharmazeutischer Technologen nicht als Innovationen anerkannt, sondern automatisch den Festbeträgen unterstellt. Argument des Ausschusses: Nach der Gesetzeslage sei für die Erstattungsfähigkeit nur der Wirkstoff und nicht die Galenik wichtig. Das ist ein gesundheitspolitischer Skandal. Auch ein galenischer Fortschritt kann einen innovativen Wert besitzen, wenn er die Therapie verbessert und so die Kosten senkt.
Für galenische Innovationen muss dasselbe gelten wie für innovative Arzneistoffe. Der GBA muss den Mehrwert der besseren Galenik bewerten und anerkennen. Nicht der Festbetrag darf hier den Preis bestimmen, sondern der Zusatznutzen, der aus der galenischen Veränderung resultiert.
Wenn das mit der jetzigen Gesetzgebung nicht kongruent sein sollte, was ich nicht sehe, muss die Regierung diesen Mangel im SGB V korrigieren. Der Staat muss ein Interesse daran haben, dass auch die Fortschritte in den Formulierungen von Arzneimittel bei den Patienten ankommen und erstattungsfähig sind. Alles andere wäre eine skandalöse Verschwendung von Forschungsmitteln. Sollte sich hier nichts ändern, wird Deutschland in der Arzneimitteltherapie immer mehr ein Entwicklungsland.
Professor Dr. Hartmut Morck
Chefredakteur