Auch künftig keine Kostenerstattung |
28.01.2014 09:56 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Arzneimittel zur Rauchentwöhnung sind Lifestyle-Präparate und werden auch in Zukunft nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen. Das hat die neue Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine sogenannte Kleine Anfrage der Linkspartei klargestellt.
Zwar werde Tabakabhängigkeit nach internationalen Kriterien der Weltgesundheitsorganisation als Krankheit eingestuft, schreibt Ingrid Fischbach (CDU), die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit ist. Präparate zur Rauchentwöhnung zählten dennoch zu den Arzneimitteln, »deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist«. Für die Finanzierung sei daher jeder selbst verantwortlich. So stehe es auch in Paragraf 34 Sozialgesetzbuch V, der den grundsätzlichen Ausschluss bestimmter Arzneimittel aus dem GKV-Leistungskatalog regelt.
Auch eine mögliche finanzielle Überforderung von Geringverdienern lässt Fischbach nicht als Argument für eine Kostenübernahme gelten. Dieser Punkt könne für die Ausgestaltung des Leistungskatalogs der Krankenkassen grundsätzlich nicht ausschlaggebend sein. »Die Absicherung der wirtschaftlichen Existenz ist eine Frage anderer staatlicher Instrumente«, schreibt sie. Zudem sind die Ausgaben für Präparate zur Rauchentwöhnung aus Sicht der Bundesregierung überschaubar. Sie bewegten sich in einem Bereich, »den Versicherte auch wegen der eingesparten Kosten für Zigaretten selbst finanzieren können«, so Fischbach.
Für andere Formen der Nicotinentwöhung gibt es von einigen Krankenkassen durchaus einen Zuschuss. Einen Widerspruch sieht die Regierung darin nicht. Sie stellt auch den Nutzen der Arzneimittel nicht infrage. »Eine medikamentöse Unterstützung ist aber nur sinnvoll, wenn die Motivation zur Beendigung des Tabakkonsums gegeben ist und zugleich eine Auseinandersetzung mit den Rauchgewohnheiten stattfindet«, so Fischbach.
Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, nannte die Antwort aus dem Gesundheitsministerium zynisch. Der angebliche Kampf der Regierung gegen die Tabaksucht sei »reine Schaufensterpolitik«, sagte er. »Den Betroffenen wirksame Therapien vorzuenthalten, ist nichts anderes als die Rationierung von sinnvollen Gesundheitsleistungen.« /