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Orphan Drugs

Kassen wollen Bewertung ausbauen

27.01.2016  09:23 Uhr

Von Cornelia Mönster / Orphan Drugs haben laut GKV-Spitzen­verband nur selten eine durchschlagende Wirkung, sind aber dennoch relativ teuer. Die Kassen drängen nun auf eine Änderung im Gesetz.

Für fast die Hälfte der Patientengruppen (47 Prozent) habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten einen sogenannten nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt, erklärte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergangene Woche. Dabei beruft er sich auf eine Untersuchung aller Beschlüsse des G-BA zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel von 2011 bis Dezember 2015. Bei Arzneimitteln ohne Orphan-Status sei nur für 4 Prozent der Patientengruppen das Urteil nicht quantifizierbarer Zusatznutzen gefallen, hieß es.

Das Ausmaß des Zusatznutzens zu beurteilen, sei angesichts einer unzureichenden Datenbasis für Orphan Drugs schlichtweg nicht möglich. Somit würden nur sehr wenige von ihnen »dem vom Gesetzgeber fiktiv unterstellten Zusatznutzen tatsächlich gerecht«. Für weitere 47 Prozent der Patientengruppen habe der G-BA bei Orphan Drugs nur einen geringen Zusatznutzen feststellen können, so der Verband weiter. Lediglich für knapp 6 Prozent habe der G-BA einen beträchtlichen Zusatznutzen ausgesprochen. Dennoch seien die Preise für Arzneimittel gegen seltene Leiden relativ hoch, da der grundsätzlich angenommene Zusatznutzen die Basis für die Verhandlungen zwischen Herstellern und GKV-Spitzenverband darstelle.

 

Der Kassenverband will das ändern. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg forderte, dem G-BA mehr Spielraum bei der Erstbewertung einzuräumen. Das Gremium müsse »in begründeten Einzelfällen auch bei Orphan Drugs das Nutzen- und Schadenspotenzial vollständig prüfen dürfen«. Dazu sei eine Rechtsänderung »dringend notwendig«. Von Stackelberg betonte, nur auf diesem Wege könne Patienten mit seltenen Krankheiten eine »sichere Arzneimitteltherapie« geboten werden.

 

Bei der Bewertung von Orphan Drugs wird im Gegensatz zu regulären Bewertungen grundsätzlich ein Zusatznutzen unterstellt. Sie kommen laut Spitzenverband auf den Markt, bevor ausreichend Daten zu Nutzen und Schaden in der Versorgung erhoben worden sind, haben aber häufig die Auflage, diese nachzureichen. Entsprechend könne der G-BA bei seiner Erstbewertung auf keine Datenbasis zurückgreifen. Bei einer regulären Nutzenbewertung würde in solch einem Fall kein Zusatznutzen ausgesprochen. Bei Orphan Drugs sei dies bislang nicht möglich. /

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