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Datenklau-Prozess

Staatsanwalt verliest Anklage

17.01.2018  10:38 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Im sogenannten Datenklau-Prozess gegen den früheren ABDA-Kommunikationschef Thomas Bellartz und den ehemaligen IT-Experten im Bundesministerium für Gesundheit, Christoph H., wurde nun die Anklage verlesen. Die Verteidigung kritisierte die Vorwürfe als wenig konkret.

Am zweiten Verhandlungstag hat Staatsanwalt Roland Hennicke vergangenen Freitag die Anklageschrift vor dem Berliner Landgericht verlesen. Bellartz und der IT-Spezialist sollen sich unbefugt Zugang zu Daten aus E-Mail-Postfächern von Ministern und Staatssekretären des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verschafft haben, darunter auch die der ehemaligen Gesundheitsminister Philipp Rösler und Daniel Bahr (beide FDP). Mit den für sie nicht bestimmten Informationen sollen sich die Angeklagten bereichert haben. Dafür müssen sie sich nun seit Anfang Januar vor Gericht verantworten.

Insgesamt 40 Fälle

 

Der Anklage zufolge ging es um Daten aus den Referaten »Grundsatzfragen Apothekengesetz, Pharmaberufe, Apothekenbetrieb« sowie »Arzneimittelentwicklung, -zulassung und -qualität, Großhandel, Klinische Prüfung«. Bellartz soll sich Einblicke in geplante Gesetzgebungsverfahren verschafft haben und die gewonnenen Insider-Informationen sowohl zu seinem finanziellen Vorteil als auch für seine Position bei der ABDA genutzt haben. Außerdem soll er sich damit höhere Werbeeinnahmen für seinen Online-Informationsdienst Apotheke Adhoc versprochen haben, von dem er bis heute Herausgeber ist. In insgesamt 40 Fällen soll Bellartz dem IT-Fachmann jeweils durchschnittlich 700 Euro gezahlt haben (insgesamt mehr als 26 000 Euro).

 

Der Verteidiger von Bellartz, Rechtsanwalt Professor Carsten Wegner, hält die Anklage für wenig konkret. Demnach sind bei seinem Mandanten weder belastende Daten noch Geldflüsse aufgetaucht, die die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft rechtfertigen. Auch bei der ABDA seien keine Daten gefunden worden. Außerdem vermisst Wegner in der Anklage Aussagen darüber, welche Informationen denn nun genau im BMG erspäht wurden und auch wie dies geschah. Zudem ist Wegner nicht ganz klar, welche Tathandlung Bellartz nun vorgeworfen werde und wie dessen mögliches Fehlverhalten begründet sei.

 

Dabei wäre es um ein Haar gar nicht zur Verlesung der Anklage gekommen. Denn Wegner beantragte gleich zu Beginn des zweiten Prozesstags, den Staatsanwalt von dem Verfahren zu entbinden, weil er ihn als Zeugen laden wollte. Der Vorwurf: Dieser habe sich schon frühzeitig zu der zu dem Zeitpunkt noch nicht verlesenen Anklageschrift geäußert und damit zur Skandalisierung des Falls beigetragen. Der Vorsitzende Richter Reimar Mülders lehnte diesen Antrag sowie die Vernehmung des Staatsanwalts jedoch ab. Dennoch betonte die Kammer, dass sie die Äußerungen des Staatsanwalts für nicht angemessen und unsensibel halte.

 

Rüge zurückgewiesen

 

Schon am ersten Prozesstag eine Woche zuvor war die Hauptverhandlung unterbrochen worden, weil die Verteidigung die Gerichtsbesetzung rügte. In der Zwischenzeit entschied die Strafkammer über diesen Antrag und kam zu dem Ergebnis, dass nichts an der Besetzung von Richtern und Schöffen zu beanstanden sei und wies die Rüge daher zurück.

 

Die Anklage gegen Bellartz und H. liegt nun bereits vier Jahre zurück, weil die Gerichte bis jetzt überlastet waren. Bereits zwischen Januar 2009 und November 2012 soll der Computerexperte H. über ein Generalpasswort an den Schriftverkehr von Ministern und Staatssekretären im Gesundheitsministerium gekommen sein. Diese soll er Bellartz zugespielt haben. Die beiden kannten sich laut Anklage seit März 2006.

 

Ein anonymer Hinweis hatte die Vorfälle dann 2012 aufgedeckt. Eine lange Verfahrensdauer könnte dazu führen, dass die Strafe für die Angeklagten geringer ausfällt, weil diese die Verzögerungen nicht zu verantworten haben. Am 19. Januar wird der Prozess fortgesetzt. Auch nach Verlesung der Anklage schwiegen Bellartz und H. zu den Vorwürfen. /

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