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E-Health-Gesetz

Medikationsplan künftig über Versichertenkarte

14.01.2015  10:26 Uhr

Von Ev Tebroke / Ab 1. Oktober 2016 haben Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan. Wie aus Regierungskreisen verlautete, enthält der am Dienstag zur Ressortabstimmung vorgelegte Entwurf zum E-Health-Gesetz klare Angaben und Fristen unter anderem zur Umsetzung eines Medikationsplans.

Demnach soll dann jeder Patient, der fünf oder mehr Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, Anspruch auf diese Maßnahme zur Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit haben. Konkrete Konzepte zum Aufbau solcher Medikationspläne soll nun die ABDA auf den Weg bringen, hieß es. Zunächst sollen die Pläne in Papierform funktionieren, ab 2018 sollen sie dann über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) für Arzt und Apotheker zur Verfügung stehen.

Damit eine vernetzte Anwendung der EGK endlich funktioniert, drückt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mithilfe des E-Health-Gesetzs entschieden aufs Tempo. Das unterstrich der Minister in einem eigenen Beitrag für die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«. Um das von der Selbstverwaltung blockierte Projekt nun voranzubringen, soll es sanktionsbewährte Fristen für verschiedene Umsetzungsschritte geben. »Wer weiter blockiert, zahlt«, so Gröhe.

 

Das Management der Versichertenstammdaten soll dem Vernehmen nach somit zum 30. Juni 2016 möglich sein. Bis dahin muss die Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Arztpraxen mit den entsprechenden Lesegeräten ausgestattet und miteinander vernetzt sind, heißt es. Bei Nichteinhaltung der im Gesetz vorgegebenen Frist drohen den Gematik-Gesellschaftern Kürzungen ihrer Gelder in Höhe von 1 Prozent ihres jeweiligen Vorjahresbudgets.

 

Eine auf zwei Jahre angelegte Anschubfinanzierung soll ab Juni kommenden Jahres zudem für Ärzte Anreize schaffen, die Umsetzung zügig zu unterstützen. So sollen digitale Arztbriefe und Entlassbriefe aus Krankenhäusern entsprechend zusätzlich zu den schriftlichen Briefen vergütet werden. /

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