Pharmazeutische Zeitung online
Aut-idem-Ausschlussliste

Erste Wirkstoffe stehen fest

14.01.2014  17:20 Uhr

Von Stephanie Schersch / Nach monatelangen Verhandlungen sind Krankenkassen und Apotheker im Streit um die soge­­nannte Aut-idem-Ausschlussliste vorangekommen. Vor der Schiedsstelle legten beide Seiten einstimmig einen Katalog mit Kriterien für die Aufnahme von Wirkstoffen auf die Liste fest. Die Kassen sehen den Beschluss allerdings nur als Zwischenlösung

Die Ausschlussliste soll all jene Arzneimittel aufführen, die in der Apotheke grundsätzlich nicht gegen ein Rabattarzneimittel ausgetauscht werden dürfen. Den Anfang dieser Aufstellung bilden ab April das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin. Weitere Arzneistoffe sollen bald folgen.

 

Überraschender Fortschritt

 

Anhand der festgelegten Kriterien und mithilfe zweier Gutachten soll die Schiedsstelle in den kommenden Monaten die Aufnahme weiterer Wirkstoffe prüfen. Als Basis dafür soll laut Deutschem Apothekerverband (DAV) eine Liste mit 20 Arzneistoffen dienen, die die Apotheker bereits im vergangenen Frühjahr vorgelegt hatte, von den Kassen aber zurückgewiesen worden war.

 

Der Fortschritt im Streit um die Liste hat viele überrascht. Denn seit Monaten verhandeln Kassen und Apotheker ohne Ergebnis. Kurz vor Weihnachten hatte der Spitzenverband der Gesetz­lichen Krankenversicherung (GKV) seinen im vergangenen August eingereichten Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens schließlich zurückgezogen. Dabei verwies er auf das Vorhaben der neuen Bundesregierung, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Erstellung der Aut-idem-Ausschlussliste zu beauftragen.

 

Das Verfahren vor der Schiedsstelle lief dennoch weiter. Sowohl Kassen als auch Apotheker hätten im Sommer das Schiedsverfahren angestoßen, sagte der unparteiische Vorsitzende der Schiedsstelle, Rainer Hess, der Pharmazeutischen Zeitung. »Das Verfahren kann also nicht durch den einseitigen Rückzug einer Partei beendet werden.«

 

Darüber hinaus sei der politische Druck, sich zu einigen, trotz der geplanten Anrufung des G-BA groß. Schließlich ist bislang offen, ob Schwarz-Rot den Gemeinsamen Bundesausschuss tatsächlich mit der Liste betrauen wird und wenn ja, wann dies geschehen könnte. Der Wille, das Schiedsverfahren fortzuführen, sei daher auf beiden Seiten vorhanden gewesen, so Hess. Bereits im vergangenen Jahr hatten neben den Apothekern auch die Krankenkassen eine allerdings recht kurze Liste mit Wirkstoffen in die Verhandlungen eingebracht, die ihrer Ansicht nach nicht ausgetauscht werden sollten. Die nun fixierten Arzneistoffe Ciclosporin und Phenytoin sind die Schnittmenge dieser beiden Aufstellungen.

 

Fünf Kriterien

 

Für die Aufnahme weiterer Wirkstoffe legten beide Seiten nun fünf Kriterien als Beratungsgrundlage fest, wie es aus Verhandlungskreisen heißt. Entscheidend ist demnach zunächst, wie häufig Ärzte die Substitution eines bestimmten Wirkstoffs über das Aut-idem-Kreuz in der Vergangenheit unterbunden haben. Ähnlich sieht es mit dem zweiten Kriterium aus. Hier geht es darum, wie häufig Apotheker pharmazeutische Bedenken geltend gemacht und damit den Austausch gegen ein Rabattpräparat verhindert haben.

 

Ausschlaggebend ist zudem die geringe therapeutische Breite eines Wirkstoffs nach Maßgabe der Kriterien der sogenannten Critical Dose Drugs. Wird bei Umstellung des Patienten auf ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel laut Zulassung und Fachinformation ein Drug-Monitoring erforderlich, spricht dies ebenfalls dafür, ein Medikament auf die Austauschverbotsliste zu setzen. Außerdem sollen wissenschaftliche Studien und Stellungnahmen zur Substitution von Arzneimitteln ausgewertet und in die Beratungen einbezogen werden.

 

Zunächst müssen nun GKV-Spitzenverband und DAV je einen Experten benennen, der der Schiedsstelle ein Gutachten vorlegt. Diese soll dann mithilfe der Bewertungen die Aufnahme weitere Wirkstoffe auf die Liste prüfen. Das Prozedere kann einige Monate in Anspruch nehmen. Sollte die Große Koalition in der Zwischenzeit doch den Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Liste beauftragen, sei die Arbeit aber nicht umsonst, betonte Hess. Schließlich seien auch für eine Entscheidung im G-BA Gutachten erforderlich.

 

Kassen setzen auf G-BA

 

Insgesamt zeigte sich Hess mit der erzielten Einigung weitgehend zufrieden. »Das Ergebnis zeigt, dass das Verfahren vor der Schiedsstelle funktioniert und man auf diesem Weg weitermachen kann«, sagt er. Der DAV nannte den Kompromiss eine gute Nachricht für viele chronisch Kranke. »Ein erster Schritt in die richtige Richtung zum Wohle der Patienten ist getan«, sagte DAV-Verhandlungsführer Rainer Bienfait. Für den GKV-Spitzenverband ist der Beschluss hingegen lediglich »eine akzeptable Zwischenlösung«. Den Plan der Bundesregierung, die Liste in die Hände des G-BA zu legen, tangiere die Einigung jedenfalls nicht. »An diesem Ziel muss auf jeden Fall festgehalten werden«, heißt es bei den Kassen. Der G-BA sei schlichtweg »die bessere Stelle« für diese Aufgabe, so die Begründung einer Sprecherin des GKV-Spitzenverbands. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa