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Ärzte

Gesetz gegen Korruption geplant

15.01.2013  18:55 Uhr

Von Ev Tebroke / Um Korruptionsfälle in der Ärzteschaft besser aufklären zu können, fordert der Präsident der Bundesärzte­kammer (BÄK) polizeiliche Ermittlungsbefugnisse. Kritiker warnen hingegen davor, die Verfolgung von bestechlichen Ärzten dem Berufsstand selbst zu überlassen. Eine Gesetzesänderung soll nun dafür sorgen, dass künftig die Staatsanwaltschaft ermitteln kann.

In der aktuellen Ausgabe des Magazins »Der Spiegel« hatte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery erklärt: »Wir Ärzte brauchen mehr Ermittlungsrechte. Ich wäre sehr dafür, dass wir eine polizeiähnliche Funktion bekämen, damit wir sehr früh schon selbst durchsuchen und Akten beschlagnahmen könnten.«

 

Breite Kritik

 

Diese Forderung stieß auf breite Kritik. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International warnte davor, die Strafverfolgung korrupter Kassenärzte den Standesorganisationen selbst zu überlassen. Und Maria Klein-Schmeink (Grüne), Mitglied des Gesundheitsausschusses, betonte: »Die abstrusen Forderungen gehen an rechtsstaatlichen Grundsätzen vorbei und verdeutlichen Defizite und Unklarheiten, die bei der derzeitigen Gesetzeslage bestehen.« Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte: »Vertrauen kann nur hergestellt werden, wenn der Gesetzgeber endlich einen Straftatbestand gegen korrupte Kassenärzte schafft.«

Dies scheint vielleicht bald möglich. So soll eine geplante Gesetzesänderung die nötigen Straftatbestände schaffen, damit Staatsanwaltschaften ermitteln könnten, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung bestätigte. Dem Entwurf zufolge sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen zukünftig Informationen über Abrechnungsbetrug oder anderes unzulässiges Verhalten an die Behörden und Ärztekammern liefern dürfen. Bisher sei dies gesetzlich nicht möglich. Die Änderung soll demnach mit dem im Parlament anhängigen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz beschlossen werden. Als Konsequenz könnten mehr Ärzte aufgrund von Korruption ihre Approbation verlieren. Auch Qualitätsmängel würden leichter auffliegen.

 

Hintergrund der Debatte ist eine Gesetzeslücke, die durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im vergangenen Juni offenbar wurde. Das Urteil besagte, dass niedergelassene Ärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke annehmen, rechtlich nicht belangt werden können. /

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