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Versorgungswerke

Unruhe unter Industrieapothekern

17.01.2012  17:05 Uhr

Von Daniela Biermann / Die Deutsche Rentenversicherung Bund bezweifelt, dass sich in der Pharmaindustrie tätige Apotheker zugunsten berufsständischer Versorgungswerke von der gesetz­lichen Rentenversicherung befreien lassen dürfen.

Wie die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg meldet, stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund bei einer Betriebsprüfung der Firma Vetter Pharma in Ravensburg infrage, ob die dort angestellten Apotheker wirklich berufgruppenspezifisch, also pharmazeutisch tätig sind. Manche Apotheker fürchten nun, dass die Pharmazeuten in der Industrie generell ihre Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verlieren könnten. Die Kammer wies jedoch da­rauf hin, dass die Überprüfung, ob ein Recht auf Befreiung besteht, immer im Einzelfall und tätigkeitsbezogen im Rahmen von Betriebsprüfungen erfolgt.

 

Tatsächlich versucht die Deutsche Rentenversicherung Bund bereits seit einiger Zeit, Angestellte in einzelnen Untergruppen der Freien Berufe, zum Beispiel angestellte Anwälte in größeren Firmen, zurück in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen. Der Dachorganisation der Versorgungswerke der Freien Berufe, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), ist diese Vorgehensweise bekannt. ABV und Apothekerversorgungswerke verfolgen daher eine juristische und politische Strategie für eine umfassende Erhaltung des Befreiungsrechts.

 

Derzeit laufen mehrere Gerichtsverfahren Angehöriger verschiedener Berufsgruppen, die zurück in die gesetzliche Rentenversicherung sollen. Außerdem stehen Verfahren in den nächsten Instanzen bevor. Bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, kann es noch Jahre dauern.

 

Nur approbierte Apotheker

 

Die Versorgungswerke weisen darauf hin, bei Stellenbeschreibungen und Arbeitsverträgen für Apotheker darauf zu achten, dass das Stellenprofil nur von approbierten Apothekern erfüllt werden kann und nicht etwa von Personen mit anderer Qualifikation, die nicht zu den Freien Berufen gehören. Bereits betroffene Apotheker sollen sich bei ihren Versorgungswerken melden. /

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