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EGK für Flüchtlinge

Apotheker fordern Klärung

13.01.2016  09:37 Uhr

Von Christina Müller / Seit Jahresbeginn sollen Flüchtlinge in Schleswig-Holstein eine elektronische Gesundheitskarte (EGK) erhalten. Die Apotheker drängen nun auf klare Regeln für die Belieferung entsprechender Rezepte.

Das Bundesland hatte zuletzt kreisweise einzelne Krankenkassen beauftragt, die Versorgung registrierter Flüchtlinge gegen Kostenerstattung zu übernehmen – dennoch bleiben viele Fragen offen. Aus Sicht von Thomas Friedrich, Geschäftsführer des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, vernachlässigen die Rahmenvereinbarungen zwischen Land und Krankenkassen viele wichtige Versorgungsaspekte. »Ob die Asylbewerber etwa Mehrkosten zahlen müssen oder ob bei Zuweisung in einen anderen Landkreis auch eine andere Krankenkasse zuständig ist, weiß bislang niemand so genau«, sagte er im Gespräch mit der Pharmazeutischen Zeitung (PZ). Der Verband hält daher über die Rahmenvereinbarungen hinausgehende Regelungen für unumgänglich.

Im Dezember hatte er den Kassen ein Angebot vorgelegt, in dem er sich bereit erklärt, ihnen den Apothekenabschlag zu gewähren, die Rabattverträge umzusetzen und die Herstellerrabatte kostenfrei über die Abrechnungsstellen einzuziehen. Das ist nach Ansicht des Verbands nicht selbstverständlich, da Flüchtlinge trotz Kartenausgabe den Status als Nicht-Versicherungspflichtige beibehalten, die Arznei- und Hilfsmittelverträge jedoch nur für versicherungspflichtige Kassenmitglieder gelten. Im Gegenzug sollten die Kassen auf Nullretaxationen verzichten.

 

Mit diesem Vorstoß sind die Apotheker jedoch gescheitert. »Die Krankenkassen sehen sich lediglich als Beauftragte und sind ihrer Meinung nach daher nicht befugt, solche Entscheidungen zu treffen«, so Friedrich. Denn die Kosten für die Arzneimittelbehandlung zahlt am Ende weiterhin das Land.

 

Der Verband befindet sich mittlerweile im Gespräch mit dem Sozialministerium – doch den Apothekern läuft die Zeit davon. »In zwei bis drei Wochen kommt die erste Abrechnung in diesem Jahr. Bis dahin muss das Land klarstellen, wie etwa mit Rezepten verfahren werden soll, auf denen noch keine konkrete Krankenkasse angegeben ist.« Friedrich hofft nun auf eine schnelle, kassenübergreifende Lösung.

 

Die EGK sollen planmäßig alle registrierten Asylbewerber während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts in Schleswig-Holstein bekommen. In dieser Zeit sind sie von der Zuzahlung befreit, haben aber nur einen begrenzten Anspruch auf medizinische Versorgung. Ob tatsächlich bereits die ersten Asylbewerber eine Gesundheitskarte erhalten haben, ist offen.

 

Keine Probleme in NRW

 

In Berlin sowie in einigen Kommunen Nordrhein-Westfalens sollen ebenfalls seit Jahresbeginn Gesundheitskarten an Flüchtlinge ausgegeben werden. Friederike Kolbe, Sprecherin für den Apothekerverband Nordrhein, erklärte dazu im Gespräch mit der PZ: »Bislang liegen uns keine Rückmeldungen aus den Apotheken vor. Wir gehen daher davon aus, dass es keine Probleme gibt.«

 

Dem Verband Nordrhein ist ebenfalls nicht bekannt, ob die Krankenkassen bereits Karten an Flüchtlinge ausgegeben haben. Bremen und Hamburg hatten die EGK für Geflüchtete schon vor Jahren eingeführt.

 

Asylsuchende, die länger als 15 Monate in Deutschland registriert sind, werden automatisch Pflichtversicherte bei einer Krankenkasse und haben vollen Anspruch auf medizinische Leistung, vergleichbar mit Sozialhilfeempfängern. Sie sind bis zur üblichen Belastungsgrenze zuzahlungspflichtig. Für noch nicht registrierte Flüchtlinge ändert sich nichts: Sie werden in den meisten Bundesländern weiterhin in den Erstaufnahmelagern versorgt. /

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