Pharmazeutische Zeitung online
Steuertipp

Schneller sein als das Gesetz

08.01.2008  16:57 Uhr

Steuertipp

<typohead type="3">Schneller sein als das Gesetz

Von Ute Cordes

 

Das Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht wird reformiert. Am 11. Dezember 2007 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren wird spätestens zum 1. Juli abgeschlossen. Wer Vermögen an die nächste Generation übertragen will, sollte das eventuell vorziehen.

 

Wesentliche Bestandteile des Gesetzesentwurfs sind eine verkehrswertnahe Bewertung der einzelnen Vermögensarten, eine deutliche Erhöhung der persönlichen Freibeträge für nahe Verwandte und eine Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, die eine Fortführungsklausel enthält.

 

Für nahe Verwandte (Steuerklasse I) werden die persönlichen Freibeträge spürbar erhöht. Zwar werden die Freibeträge auch für die Steuerklassen II und III angehoben, allerdings auch die Steuersätze für diese Steuerklassen. Der Eingangssteuersatz in Steuerklasse II soll künftig bei 30 Prozent liegen (bisher zwölf Prozent).

 

Auf den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Wert des Grundstückes, der künftig nahe dem Verkehrswert liegen wird, wird ein Abschlag von zehn Prozent vorgenommen, wenn es sich um eine vermietete Wohnimmobilie handelt. Der Anteil des begünstigten Betriebsvermögens wird pauschal mit 85 Prozent angenommen. 15 Prozent des Vermögens unterliegen daher immer der Besteuerung.

 

Aber auf diesen Vermögensteil gewährt der Gesetzgeber zur Entlastung kleiner Betriebe einen Abschlag von 150.000 Euro, sodass es unter Umständen zu einer vollständigen Freistellung kommt. Auf den Wert des (85-prozentigen) begünstigten Vermögens wird ein Abschlag von 100 Prozent gewährt, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden: In dem Betriebsvermögen darf sogenanntes Verwaltungsvermögen (zum Beispiel vermietete Grundstücke, Wertpapiere) nur einen Anteil von bis zu 50 Prozent ausmachen. Ansonsten entfällt die Begünstigung. Die Lohnsumme darf in den zehn Jahren nach der Übertragung in keinem Jahr geringer sein als 70 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor der Übertragung. Für jedes Jahr, in dem die Mindestlohnsumme nicht erreicht wird, entfällt ein Zehntel des gewährten Abschlags. Betriebe mit höchstens zehn Arbeitnehmern müssen diesen Parameter nicht erfüllen.

 

Außerdem muss das vorhandene Betriebsvermögen über 15 Jahre im Betrieb erhalten bleiben. Eine Betriebsveräußerung oder -aufgabe sowie Veräußerung und Entnahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen innerhalb dieser 15 Jahre führen in dem entsprechenden Umfang zum Wegfall der Verschonung, wenn nicht reinvestiert wird.

 

Das neue Recht soll ab Verkündung in Kraft treten. Mit der Verkündung eines entsprechenden Gesetzes wird im Frühjahr gerechnet, spätestens zum 1. Juli 2008.

 

Bis zur Verkündung des Gesetzes besteht damit in vielen Fällen unter Umständen Handlungsbedarf. Vermögensübertragungen auf die nachfolgende Generation sollten gegebenenfalls vorgezogen werden. Durch Steuerbelastungsvergleiche nach derzeitiger und künftiger Rechtslage kann aufgezeigt werden, wer noch vor Verabschiedung des neuen Gesetzes Vermögensübertragungen auf die nachfolgende Generation vornehmen sollte.

Erhöhung der Freibeträge (Angaben in Euro)

geplante Rechtslage jetzige Rechtslage
persönliche Freibeträge
Steuerklasse I (zum Beispiel):
Ehegatten 500.000 307.000
Kinder 400.000 205.000
Enkel 200.000 51.200
Steuerklasse II (zum Beispiel)
Geschwister 20.000 10.300
Schwiegerkinder, Schwiegereltern 20.000 10.300
Steuerklasse III (zum Beispiel)
Lebensgefährten, Freunde 20.000 5200
eingetragene Lebenspartnerschaften 500.000 5200
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa