Augenärzte warnen vor kosmetischen Prozeduren am Auge |
»Vor drei weiteren kosmetischen Prozeduren an der Binde- und Hornhaut ist aus augenärztlicher Sicht sogar dringend zu warnen«, so die Ophthalmologin. Dazu zähle die I-Brite-Prozedur, eine Behandlung, die eine komplette Weißfärbung bei chronisch geröteter Bindehaut verspricht. »I-Brite kann schwerste Komplikationen wie Geschwüre der Horn- und Bindehaut, Ausdünnen der Lederhaut oder eine Schädigung der Augenmuskeln mit Doppeltsehen auslösen«, erläutert Messmer.
Ebenso warnt sie vor Augapfel-Tattoos, bei denen die gesamte weiße Bindehaut farbig tätowiert wird. »Nach dieser Form des Tattoos wurden Verletzungen beschrieben, die zum Augenverlust führten«, so Messmer.
Neuerdings lässt sich sogar der Wunsch erfüllen, die Augenfarbe zu ändern – mittels Keratopigmentierung. Dabei macht der Augenchirurg einen Laserschnitt, klappt die vordere Schicht der Hornhaut um und bringt ringförmig Farbpigmente in die mittlere Hornhautschicht ein.
Nach diesem Eingriff wurden nicht nur Probleme mit der Farbpigmentierung beklagt. »Es wurden auch funktionelle und anatomische Probleme berichtet wie störende Lichtempfindlichkeit, Reduktion von Kontrastwahrnehmung, Verlust von Endothelzellen der Hornhaut, Trockenes Auge, Bildung von Gefäßen und behandlungsbedürftige Aussackungen an der Hornhaut«, sagt Messmer. Inzwischen warnt auch die American Academy of Ophthalmology, der weltweit größte Verband von Augenärztinnen und Augenärzten, vor diesem Verfahren zu kosmetischen Zwecken.
In jedem Fall sollte man Alarmzeichen nach einer kosmetischen Prozedur am Auge ernst nehmen. »Wenn Lid- oder Augenrötung länger als wenige Tage anhalten, sollte man umgehend eine Augenärztin oder einen Augenarzt aufsuchen«, empfiehlt die Expertin. »Das gilt auch für Schmerzen nach der Prozedur oder eine Sehbeeinträchtigung.«