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Mayd, First A und Co.

Aufsichtsbehörde bemängelt Verträge von Lieferdiensten

Schnellieferdienste für Arzneimittel boomen seit einiger Zeit am Markt. Gleichzeitig ist rechtlich bislang unklar, ob diese externen Kuriere apothekenrechtlich erlaubt sind. Die Aufsichtsbehörde in Berlin hat dies offensichtlich verneint. Sie zweifelt demnach die Rechtmäßigkeit der Kooperationsvereinbarungen zwischen jeweiligen Apotheken und Arzneimittellieferdiensten an und hat ein Verwaltungsverfahren angestrengt.
Ev Tebroke
13.06.2022  10:30 Uhr

Ein neues Lieferkonzept für Arzneimittel sorgt seit einiger Zeit im Apothekenmarkt für Aufsehen. Start-ups wie Mayd, First A und Cure bieten Vor-Ort-Apotheken die schnelle Auslieferung von Medikamenten per Boten an. Dazu schließen sie entsprechende Kooperationsverträge mit den Offizinen ab. Während die Kurierdienste ihr Konzept als rechtlich einwandfrei einstufen, stößt die Belieferung von Patienten mit apothekenfremden, externen Anbietern bei der ABDA auf Kritik. Die Bundesvereinigung hält den Einsatz apothekenfremder Boten für rechtlich unzulässig. Nun erhält sie Rückendeckung vom Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).

Die für die Überwachung apothekenrechtlicher Vorschriften zuständige Aufsichtsbehörde hat offenbar die Verträge zwischen Schnelllieferdiensten und kooperierenden Apotheken genauer geprüft. Und bewertet diese in mehreren Punkten als Verstoß gegen das Apothekenrecht. Zuerst hatte der Branchendienst Apotheke Adhoc darüber berichtet.

Laufendes Verwaltungsverfahren

Wie das LAGeSo auf Anfrage der PZ bestätigte, hat die Behörde die Lieferdienste darüber informiert, dass die entsprechenden Verträge mit den jeweilig kooperierenden Apotheken nicht rechtens sind. Zu den konkreten Inhalten der Vorwürfe wahrt die Aufsichtsbehörde allerdings Stillschweigen. »Die sich aus hiesiger apothekenrechtlicher Prüfung von Kooperationsverträgen zwischen Arzneimittellieferdiensten und Apotheken ergebenden Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit geltendem Apothekenrecht wurden Arzneimittellieferdiensten mitgeteilt und sind derzeit Bestandteil von Verwaltungsverfahren. Da es sich hierbei um laufende Verfahren handelt, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Stellungnahmen zu konkreten Inhalten abgegeben werden«, so das LAGeSo.

Mayd: Geprüft von »Top-Kanzleien«

Während Anbieter First A sich zu den Vorgängen gar nicht äußern wollte, gibt sich der Lieferdienstleister Mayd  gelassen: »Das Geschäftsmodell von Mayd ist rechtlich mehrfach geprüft und einwandfrei«, so das Unternehmen auf Anfrage der PZ. »Die rechtliche Standhaftigkeit der Verträge wurde von mehreren Top-Kanzleien bestätigt.« Es sei selbstverständlich, dass ein neues Geschäft einer rechtlichen Prüfung unterliege, so sei auch der Austausch mit der Aufsichtsbehörde LAGeSo zu verstehen.

Die ABDA hat hingegen deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Lieferdienstangebote  geäußert. Denn Mayd und Co. beliefern ihre Kunden mit eigenen Kurieren. Diese externen, also nicht zu der auftraggebenden Apotheke gehörenden Boten sind aus ABDA-Sicht apothekenrechtlich unzulässig. Die Lieferdienste hingegen sehen dies naturgemäß anders. Streitpunkt dabei ist die Auslegung einer Formulierung: In der Verordnung, die 2019 unter anderem den Botendienst der Apotheken stärken sollte und dahingehend die Apothekenbetriebsordnung änderte, war von »Boten der Apotheke« die Rede. Ob diese nun bei der Apotheke angestellt sein müssen oder ob für die Belieferung auch eine Weisung ausreicht, ist offen und bietet somit Interpretationsspielraum. 

Mayd setzt offensichtlich mit seinem Konzept darauf, dass die Weisungsbefugnis der Apotheke genügt. Das hatte Mayd-Chef Hanno Heintzenberg zuletzt gegenüber der PZ betont.

ABDA-Bedenken: Große Player auf Kundenfang

 Abgesehen von den apothekenrechtlichen Bedenken beobachtet die ABDA den Lieferdienst-Boom aber auch aus anderen Gründen mit Sorge. Die Bundesvereinigung sieht das Risiko, dass kooperierende Apotheken ihre Kundendaten an einen Drittanbieter weitergeben. Bei einer möglichen Übernahme des Lieferdienstes durch größere kapitalstarke Marktplayer wären diese Kunden auf einen Schlag Teil von deren Kundenpool. Genau dieses Szenario gab es zuletzt etwa durch die Übernahme des Berliner Start-ups und Arzneimittellieferdiensts First-A durch den EU-Versender Shop Apotheke.

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