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Mayd, First A und Co.
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Aufsichtsbehörde bemängelt Verträge von Lieferdiensten

Schnellieferdienste für Arzneimittel boomen seit einiger Zeit am Markt. Gleichzeitig ist rechtlich bislang unklar, ob diese externen Kuriere apothekenrechtlich erlaubt sind. Die Aufsichtsbehörde in Berlin hat dies offensichtlich verneint. Sie zweifelt demnach die Rechtmäßigkeit der Kooperationsvereinbarungen zwischen jeweiligen Apotheken und Arzneimittellieferdiensten an und hat ein Verwaltungsverfahren angestrengt.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 13.06.2022  10:30 Uhr

ABDA-Bedenken: Große Player auf Kundenfang

 Abgesehen von den apothekenrechtlichen Bedenken beobachtet die ABDA den Lieferdienst-Boom aber auch aus anderen Gründen mit Sorge. Die Bundesvereinigung sieht das Risiko, dass kooperierende Apotheken ihre Kundendaten an einen Drittanbieter weitergeben. Bei einer möglichen Übernahme des Lieferdienstes durch größere kapitalstarke Marktplayer wären diese Kunden auf einen Schlag Teil von deren Kundenpool. Genau dieses Szenario gab es zuletzt etwa durch die Übernahme des Berliner Start-ups und Arzneimittellieferdiensts First-A durch den EU-Versender Shop Apotheke.

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