Auch Nebenwirkungen durch Interaktionen melden |
Nebenwirkungen können auch durch Wechselwirkungen von Arzneimitteln auftreten. Das ist vielen Patienten nicht bewusst. / Foto: Adobe Stock/lisa_16
»Erfahrungsgemäß werden nicht alle Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen gemeldet, weil Betroffene oder deren Angehörige die beobachteten Reaktionen nach der Einnahme von Medikamenten nur der Grunderkrankung zuschreiben und daher nicht melden«, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) und dem als Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bekannten Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Die Behörden rufen daher ausdrücklich dazu auf, jeden Verdachtsfall zu melden und den behandelnden Arzt zu informieren.
Auch kann eine Nebenwirkung als Symptom einer weiteren Erkrankung fehlgedeutet werden, was zu Verordnungskaskaden und noch mehr Medikamenten führen kann. Bei einer Polymedikation kann es passieren, dass die Arzneimittel sich gegenseitig pharmakodynamisch oder pharmakokinetisch so beeinflussen, dass das Nebenwirkungsrisiko steigt. Werden zum Beispiel mehrere Arzneistoffe mit anticholinerger oder serotinerger Wirkung eingenommen, steigt das Risiko, dass entsprechende unerwünschte Effekte auftreten.
Ebenso kann ein Medikament die Verstoffwechslung des anderen stören. Auch hier ein Beispiel: Zu den häufigsten Nebenwirkungen von Statinen gehören zum Beispiel Schädigungen der Muskelzellen mit Myalgien und Myopathien. Das Risiko steigt stark an, wenn der Plasmaspiegel des Statins erhöht ist, zum Beispiel durch die Interaktion von einem Makrolid-Antibiotikum mit bestimmten Statinen, die über CYP3A4 abgebaut werden.
»Häufig ist den Menschen nicht bewusst, dass Arzneimittel sich gegenseitig beeinflussen oder ihre Kombination unerwünschte Reaktionen hervorrufen kann«, sagt PEI-Präsident Professor Dr. Klaus Cichutek. »Je mehr Arzneimittel für unterschiedliche Krankheiten Patienten einnehmen, desto mehr sollten sie darauf achten, ob neue Symptome auftreten und diese als Verdacht einer Nebenwirkung an die Behörden melden.« Das Erfassen großer Datenmengen sei eine Voraussetzung, um das Nutzen-Risiko-Profil präziser einzuschätzen und Risikosignale zu erkennen. »Big Data ebnet den Weg, Arzneimittel noch sicherer zu machen«, betont Cichutek.
»Bei der Auswertung dieser Daten wird auch die Nutzung Künstlicher Intelligenz immer stärker an Bedeutung gewinnen, beispielsweise, um die Qualität der Meldungen automatisch zu bewerten«, kündigte BfArM-Präsident Professor Dr. Karl Broich an. »Alle Maßnahmen dienen dazu, Erkenntnisse über die Anwendung und den Gebrauch von Arzneimitteln zu gewinnen.« So sei jede Meldung auch ein Beitrag für den Patientenschutz.
BfArM und PEI bitten, Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) über www.nebenwirkungen.pei.de zu melden (nicht zu verwechseln mit dem privatwirtschaftlich betriebenen Portal nebenwirkungen.de). Nur über das gemeinsame Online-Meldeportal von BfArM und PEI könne in Deutschland sichergestellt werden, dass Verdachtsfälle von Nebenwirkungen in die EU-Datenbank einfließen. Der Datenschutz sei auf allen Meldewegen gewährleistet.
Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) fordert regelmäßig das Apothekenfachpersonal dazu auf, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen direkt an die AMK zu melden. Auch hier ist sichergestellt, dass alle relevanten Meldungen die EU-Datenbank erreichen, da AMK, BfArM und PEI in engem Austausch stehen.