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Tests ab Oktober
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Auch BtM sind ab 2025 elektronisch zu verordnen

Ab 1. Juli 2025 gilt die E-Rezept-Pflicht auch für Betäubungsmittel (BtM). Um die Umstellung gut vorzubereiten, sollen die Abläufe ab Oktober dieses Jahres in Modellregionen erprobt werden. Das sieht der Referentenentwurf für die »Vierte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung« vor, der der PZ vorliegt.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 01.03.2024  13:30 Uhr

BMG rechnet mit Kostenersparnis der Apotheken

Das BMG geht davon aus, dass sich durch die Einführung des E-BtM-Rezepts Kosten von rund 64,4 Millionen Euro im Jahr einsparen lassen. Allein die Apotheken sparten künftig insgesamt rund 800.000 Euro, da die monatlichen Ausdrucke der Dokumentation nicht mehr notwendig seien und damit bürokratischer Aufwand entfiele, heißt es.

Das Einsparpotenzial für die Arzt- und Zahnarztpraxen beziffert das Ministerium mit etwa 63,59 Millionen Euro. Dieses kommt laut BMG durch einen geringeren Aufwand der Praxen zustande, die langfristig weitgehend auf Nadeldrucker verzichten könnten. Zudem müssten die Praxen künftig nicht mehr auf Formblättern neue BtM-Rezepte anfordern sowie alte zurückgeben. Die Kosten für die Schaffung der entsprechenden Infrastruktur in den Apotheken schätzt das Ministerium hingegen als gering ein.

 

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