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Apotheken-Bestellungen

Arztpraxen müssen bis Dienstag erste Covid-Impfstoffe bestellen

Die Hausarztpraxen müssen ihre erste Bestellung von Covid-19-Impfstoffen bis zum 30. März bei der sie beliefernden Apotheke abgeben, damit ab dem 7. April im ambulanten Sektor geimpft werden kann. Dabei soll jede Praxis nur bei einer Apotheke ordern. Die Apotheken sollen am 6. April die ersten Dosen ausliefern. Was muss dabei beachtet werden?
Daniela Hüttemann
25.03.2021  07:00 Uhr

Anfangs maximal acht Comirnaty-Ampullen pro Praxis

Zunächst kann jede Hausarztpraxis nur 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche bestellen. Die Menge wird dann auf die Mehrdosenbehältnisse umgerechnet, wobei bei Comirnaty mit sechs Dosen pro Ampulle kalkuliert wird. Eine Arztpraxis kann also vorerst drei bis acht Fläschchen bestellen. Allerdings warnt die KBV, dass wohl insbesondere zu Beginn auch diese geringen Bestellwünsche nicht unbedingt komplett erfüllt werden können. Anfangs sollen eine Million Impfdosen pro Woche bereit stehen.

Für die Bestellung sollen die Ärztinnen und Ärzte das Formular Muster 16 verwenden. Für die Erstimpfung erfolgt eine generische Bestellung der Impfstoffdosen, das heißt ohne die spezifische Angabe des Impfstoffs, einschließlich des entsprechenden Impfzubehörs, zum Beispiel nach dem Muster »30 Covid-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör«. Perspektivisch soll bei Verfügbarkeit von höheren Impfstoffmengen eine impfstoffspezifische Bestellung erfolgen können, so die KBV.

Weiter heißt es: »Damit sichergestellt werden kann, dass für die Zweitimpfung der gleiche Impfstoff zur Verfügung steht wie für die Erstimpfung, bestellen Praxen hierfür den entsprechenden Anteil impfstoffspezifisch mit dem Hinweis auf die Zweitimpfung.« Das kann zum Beispiel so aussehen: »50 Covid-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör, davon 18 Impfstoffdosen Comirnaty Biontech/Pfizer und 10 Impfstoffdosen Covid-19-Vaccine AstraZeneca für Zweitimpfungen«. Die Apotheken sollen die Anzahl der ausgelieferten Dosen an die Vial-Inhalte anpassen.

Bei der Bestellung für die Zweitimpfungen ist das in der Corona-Impfverordnung festgelegte Impfintervall zu berücksichtigen. Demnach soll der Biontech/Pfizer-Impfstoff im Abstand von sechs Wochen, der Astra-Zeneca-Impfstoff im Abstand von zwölf Wochen verimpft werden. Eine begonnene Grundimmunisierung sollte mit demselben Impfstoff wie bei der Erstdosis abgeschlossen werden. Für ein sogenanntes »Mix & Match« liegen noch keine Studiendaten vor. Zu anderen planbaren Impfungen, zum Beispiel gegen Gürtelrose oder Grippe, soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach jeder Covid-19-Impfung eingehalten werden. Notfallimpfungen sind davon ausgenommen.

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