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Apotheken-Bestellungen

Arztpraxen müssen bis Dienstag erste Covid-Impfstoffe bestellen

Die Hausarztpraxen müssen ihre erste Bestellung von Covid-19-Impfstoffen bis zum 30. März bei der sie beliefernden Apotheke abgeben, damit ab dem 7. April im ambulanten Sektor geimpft werden kann. Dabei soll jede Praxis nur bei einer Apotheke ordern. Die Apotheken sollen am 6. April die ersten Dosen ausliefern. Was muss dabei beachtet werden?
Daniela Hüttemann
25.03.2021  07:00 Uhr

Was müssen Apotheke und Praxis bei Transport und Lagerung beachten?

Aufgetaut wird der Biontech-Impfstoff wohl bereits in den Apotheken. Die Apotheken sollen laut PZ-Information demnächst über das genaue Prozedere informiert werden. Im KBV-Papier heißt es: »Mit der Lieferung des Impfstoffs wird ein Begleitdokument ausgehändigt, auf dem der Auftauzeitpunkt und das damit zusammenhängende Ende der Haltbarkeit vermerkt ist.« Biontech empfiehlt den Apotheken, über den gesamten Transportweg einen Temperaturlogger und eine qualifizierte Kühlbox zu verwenden.

Die Arztpraxen müssen den Impfstoff »in einem geeigneten Kühlschrank« bei 2 bis 8 Grad lagern. Dabei muss die Temperatur mittels Datenlogger mit Alarmfunktion kontinuierlich überwacht werden. Aufgetaut und ungeöffnet sind die Comirnaty-Ampullen dort maximal 120 Stunden, also fünf Tage, haltbar. Dabei zählen die Zeit für das Auftauen und der Transport bei den 120 Stunden bereits mit. Die am Montag ausgelieferten Ampullen müssen also bis zum Ende der Woche verbraucht werden.

Wichtig zu wissen: Die maximale Transportzeit, ob während des Auftauprozesses oder aufgetaut, beträgt insgesamt zwölf Stunden bei 2 bis 8 Grad. Dabei kann der Transport unterbrochen und später fortgesetzt werden. Bei Raumtemperatur sind die Vials aufgetaut und ungeöffnet nur zwei Stunden haltbar und dürfen so nicht mehr (mit Fahrzeugen) transportiert werden. Nach der Verdünnung muss der Impfstoff nicht mehr gekühlt werden, muss aber innerhalb von sechs Stunden verimpft werden.

Die Verdünnung des aufgetauten Konzentrats soll, da der Impfstoff keine Konservierungsstoffe enthält, unter möglichst aseptischen Bedingungen, also mit Schutzkleidung, Handschuhen et cetera, in der Arztpraxis erfolgen. Dazu benötigt die Praxis neben isotonischer Kochsalzlösung geeignete Spritzen und Kanülen mit möglichst geringem Totvolumen. Laut Biontech sollen nur 23- bis 25G-Kanülen verwendet werden. Eine Liste geeigneter Produkte sowie detaillierte Angaben zur Rekonstitution finden Ärzte und Apotheker unter impfzentrum.biontech.de oder über die Biontech Pro App; eine impfstoffbezogene Übersicht zum benötigten

Impfzubehör pro Impfstoff-Mehrdosenbehältnis stellt die KBV hier bereit.

Der Astra-Zeneca-Impfstoff ist ungeöffnet sechs Monate im Kühlschrank haltbar. Er muss nicht verdünnt werden. Pro Ampulle sind offiziell zehn Dosen deklariert. Für geöffnete Ampullen gilt: Nach Entnahme der ersten Dosis aus dem Mehrdosenbehältnis darf der Impfstoff nicht mehr als 48 Stunden im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad gelagert werden; innerhalb dieses Zeitraums kann der Impfstoff bei bis zu 30 °C für bis zu sechs

Stunden gelagert und angewendet werden. Nach Ablauf der sechs Stunden bei Raumtemperatur muss der Impfstoff verworfen werden, das heißt, er darf nicht wieder in den Kühlschrank zurückgestellt werden.

Leere beziehungsweise fast leere Ampullen müssen als medizinischer Abfall in Behältern zum Entsorgen von spitzen und scharfen Gegenständen entsorgt werden. Bekommt die Apotheke beschädigte Vials geliefert, soll sie sich direkt an den Kundenservice von Biontech wenden und die betroffenen Ampullen dorthin einschicken und nicht eigenständig entsorgen.

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