Argumentationshilfe zur Apothekenreform |
| Alexander Müller |
| 30.10.2025 15:00 Uhr |
Die ABDA hat noch viel Arbeit vor sich, wenn sie das Apothekenreformgesetz noch in eine positive Richtung lenken will. / © PZ/Alois Müller
Bis zum 7. November können die ABDA und andere geladene Verbände ihre offizielle Stellungnahme zur Reform an das BMG schicken. Auf Landesebene finden aktuell schon zahlreiche Gespräche statt – mit den Ministerien, mit Abgeordneten, teilweise sogar mit Spitzenpersonal der Koalition.
Um in diesen Gesprächen mit einer Stimme zu sprechen, hat die ABDA eine Bewertung der Referentenentwürfe vorgenommen und Fokus-Themen definiert: die bislang in der Reform nicht vorgesehene Anpassung des Fixums, die aus Sicht der Apothekerschaft unzureichenden Vorgaben für die Verhandlungslösung zum Honorar sowie die umstrittene PTA-Vertretung.
»Apothekenreform widerspricht dem Koalitionsvertrag und verschlechtert die Patientenversorgung«, lautet die Kritik der ABDA in einem Satz. Die Referentenentwürfe des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) sowie zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verfehlten die zentralen Ziele der wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken und der Sicherung einer flächendeckenden, wohnortnahen Arzneimittelversorgung. »Statt die Versorgung zu stärken, drohen einzelne Maßnahmen das System zu schwächen«, heißt es in dem Dokument. Auch punktuelle Verbesserungen für Versicherte könnten das nicht ausgleichen.
Die noch im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung des Fixums von 8,35 auf 9,50 Euro hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) »auf Wiedervorlage« ins neue Jahr geschoben. Die Politik müsse auch gegenüber den Patientinnen und Patienten glaubwürdig bleiben, kritisiert die ABDA. Denn ohne Anpassung werde sich die Schließungswelle bei Apotheken fortsetzen – mit einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung als Folge. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum die regelmäßige Anpassung anderer Leistungserbringer im Apothekenbereich seit Jahren ausbleibe, so die ABDA.
Im Entwurf vorgesehen ist, dass der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband künftig direkt über die Höhe des Honorars verhandeln sollen. Die ABDA begrüßt das zwar grundsätzlich, die Verhandlungslösung könne aber die Anpassung des Fixums nicht ersetzen. Auch Skontofreigabe oder Regionalzuschläge reichten bei Weitem nicht aus, um die wohnortnahe Versorgung zu sichern. Und auch bei der Verhandlungslösung wünscht sich die ABDA noch deutliche Korrekturen, vor allem präzisere Vorgaben und eine höhere Verlässlichkeit der Umsetzung.