Argumentationshilfe zur Apothekenreform |
| Alexander Müller |
| 30.10.2025 15:00 Uhr |
Die ABDA hat noch viel Arbeit vor sich, wenn sie das Apothekenreformgesetz noch in eine positive Richtung lenken will. / © PZ/Alois Müller
Bis zum 7. November können die ABDA und andere geladene Verbände ihre offizielle Stellungnahme zur Reform an das BMG schicken. Auf Landesebene finden aktuell schon zahlreiche Gespräche statt – mit den Ministerien, mit Abgeordneten, teilweise sogar mit Spitzenpersonal der Koalition.
Um in diesen Gesprächen mit einer Stimme zu sprechen, hat die ABDA eine Bewertung der Referentenentwürfe vorgenommen und Fokus-Themen definiert: die bislang in der Reform nicht vorgesehene Anpassung des Fixums, die aus Sicht der Apothekerschaft unzureichenden Vorgaben für die Verhandlungslösung zum Honorar sowie die umstrittene PTA-Vertretung.
»Apothekenreform widerspricht dem Koalitionsvertrag und verschlechtert die Patientenversorgung«, lautet die Kritik der ABDA in einem Satz. Die Referentenentwürfe des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) sowie zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verfehlten die zentralen Ziele der wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken und der Sicherung einer flächendeckenden, wohnortnahen Arzneimittelversorgung. »Statt die Versorgung zu stärken, drohen einzelne Maßnahmen das System zu schwächen«, heißt es in dem Dokument. Auch punktuelle Verbesserungen für Versicherte könnten das nicht ausgleichen.
Die noch im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung des Fixums von 8,35 auf 9,50 Euro hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) »auf Wiedervorlage« ins neue Jahr geschoben. Die Politik müsse auch gegenüber den Patientinnen und Patienten glaubwürdig bleiben, kritisiert die ABDA. Denn ohne Anpassung werde sich die Schließungswelle bei Apotheken fortsetzen – mit einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung als Folge. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum die regelmäßige Anpassung anderer Leistungserbringer im Apothekenbereich seit Jahren ausbleibe, so die ABDA.
Im Entwurf vorgesehen ist, dass der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband künftig direkt über die Höhe des Honorars verhandeln sollen. Die ABDA begrüßt das zwar grundsätzlich, die Verhandlungslösung könne aber die Anpassung des Fixums nicht ersetzen. Auch Skontofreigabe oder Regionalzuschläge reichten bei Weitem nicht aus, um die wohnortnahe Versorgung zu sichern. Und auch bei der Verhandlungslösung wünscht sich die ABDA noch deutliche Korrekturen, vor allem präzisere Vorgaben und eine höhere Verlässlichkeit der Umsetzung.
Ein weiterer großer Kritikpunkt der ABDA an der Reform ist die geplante PTA-Vertretung. Eine Lockerung der Leitungspflicht führe zu indirekten Leistungskürzungen für die Bevölkerung, heißt es. Nur mit der Präsenz eines Apothekers oder einer Apothekerin könne das volle Leistungsangebot bereitgestellt werden – und das werde künftig noch wichtiger. An anderer Stelle wird zudem betont, dass die niedrigschwellige Erreichbarkeit von Apotheken im System hohe Folgekosten sparen könne.
Grundsätzlich befürchtet die ABDA mit der PTA-Vertretung einen »Systembruch im Apothekenwesen«. Zudem wäre eine befristete Vertretungsbefugnis auch rechtlich angreifbar, nach dem Motto: »Wer zeitweise leiten darf, könnte dies auch dauerhaft tun.« Die ABDA sieht ein »Einfallstor für Fremdbesitzmodelle und Kettenstrukturen«. Das Fachkräfteproblem lasse sich mit der Regelung ebenfalls nicht lösen.
Neben diesen Kernthemen werden in einer umfassenderen Kurzpositionierung auch die weiteren Vorhaben der Referentenentwürfe eingeordnet: von der Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) und der Rx-Abgabe ohne ärztliche Verordnung über die Dienstbereitschaft und Öffnungszeiten sowie die erleichterten Bedingungen für Zweigapotheken bis hin zum Verzicht auf ein Labor im Filialverbund und die geplante Aufhebung der zwingenden Raumeinheit. Auch zu Telepharmazie, Impfungen und Tests in Apotheken gibt es eine Einschätzung.
Mit diesem Material können die Kammern und Verbände in den Ländern nun ihre politische Arbeit angehen. Die ABDA in Berlin wird bis kommende Woche Freitag ihre finale Stellungnahme ans BMG schicken. Am Vortag, dem 6. November, findet die Verbändeanhörung statt. Dazu sind neben der ABDA weitere Verbände aus der Apothekerschaft geladen.
Neben den Krankenhausapothekern (ADKA), den Versendern (BVDVA) und den spezialisierten »Zyto-Apothekern« (VZA) ist unter anderem auch die Freie Apothekerschaft (FA) eingeladen. Der Verein hat sich in der Vergangenheit meist eher als berufspolitischer Gegenpol der Standesvertretung geriert und eigene Aktionen gefahren. Doch angesichts des begonnenen Gesetzgebungsverfahrens und der damit verbundenen Herausforderungen will die FA jetzt offenbar die Kräfte bündeln.
Man sehe »erheblichen Gesprächsbedarf hinsichtlich der mündlichen Verbändeanhörung und der schriftlichen Stellungnahmen«, heißt es in der Einladung der FA zum Gipfel. Um der Politik deutlich zu machen, dass man sich nicht auseinanderdividieren lässt, will sich die FA mit den anderen Berufsvertretungen an einen Tisch setzen und ein »koordiniertes Vorgehen« besprechen. Das Treffen soll am 1. und 2. November in Frankfurt stattfinden. Wer eingeladen ist und teilnehmen wird, ist nicht bekannt.
ABDA-Präsident Thomas Preis erklärte gegenüber der PZ: »Wir sind im Rahmen der geplanten Apothekenreform im Austausch mit zahlreichen Organisationen im Gesundheitswesen. Es ist gut zu wissen, dass andere Organisationen dazu beitragen, das Gesetz im Sinne der Gesundheits- und Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger entscheidend zu verbessern.«