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Digitalisierung

App auf Rezept: Bereits 1500 Verordnungen bei Ersatzkassen

Durch die Coronavirus-Pandemie ist die Akzeptanz digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen gestiegen. Die Ersatzkassen begrüßen die Entwicklung, kritisieren aber unter anderem die derzeitige Preisgestaltung bei den Apps.
Jennifer Evans
27.01.2021  17:30 Uhr

Apps teurer als Arzthonorar

Auch die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) begrüßt der Verband als »wichtigen Baustein«, um in Zukunft die Versorgung zu verbessern. Nach Elsners Angaben sind derzeit zehn DiGAs zugelassen und weitere 24 Zulassungsanträge beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bearbeitung. Bei den Ersatzkassen habe es bereits 1500 DiGA-Verordnungen geben seit die Ärzte ihren Patienten ab Oktober 2020 solche Apps verschreiben dürfen. Das ist durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sowie durch die sogenannte Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung möglich. Allerdings sind die Ersatzkassen mit der Preisgestaltung für die Apps nicht einverstanden und fordern Nachbesserungen seitens der Politik. Die meisten Entwickler können im ersten Jahr nämlich die Preise für ihr Produkt frei gestalten, ohne dass der Nutzen dafür wirklich belegt sein muss. »Die Hersteller rufen hier Kosten bis zu 750 Euro pro Quartal für ihre DiGA auf – ein Vielfaches des ärztlichen Honorars für die Untersuchung«, bemängelt Elsner.

Der vdek fordert daher, die Preisverhandlungen für die Apps auf Rezept grundsätzlich früher beginnen zu lassen und die Vereinbarungen dann auch rückwirkend ab dem ersten Tag der Zulassung greifen zu lassen. Voraussetzung für den Einsatz einer DiGA muss nach Auffassung des Verbands außerdem immer eine nachgewiesene Wirksamkeit sein. Denselben Kritikpunkt hatte vor Kurzem auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Fokus seines Positionspapiers gerückt. Elsner pocht außerdem darauf, »die Anforderungen bei der Zulassung an eine DiGA beispielsweise im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit streng zu prüfen«.

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