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Mögliches Generikagesetz

Apothekern droht Regelungslücke bei Abgaberegeln

Eigentlich wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erste Entwürfe für sein geplantes Generikagesetz schon Anfang des Jahres präsentieren – jetzt verzögert sich das Verfahren. Den Apothekern droht deswegen eine Regelungslücke – schließlich laufen die während der Pandemie eingeführten, gelockerten Abgaberegeln Anfang April aus.
Benjamin Rohrer
10.02.2023  12:15 Uhr
Beschluss im Bundestag könnte erst im Sommer kommen

Beschluss im Bundestag könnte erst im Sommer kommen

Selbst wenn das BMG den Gesetzgebungsprozess beschleunigt und wider Erwarten schon in den kommenden Tagen einen abgestimmten Entwurf präsentiert, wäre eine Implementierung der Nachfolgeregelung bis zum 7. April nicht mehr zu schaffen. Schließlich müsste der Entwurf noch in die Fachanhörung, die erste Lesung im Bundestag. Auch der Bundesrat müsste sich mit dem Vorhaben beschäftigen, bis es zu einer zweiten Lesung und einem Beschluss im Bundestag kommen könnte. Aus Koalitionskreisen erfuhr die PZ, dass auch die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker von SPD, Grünen und FDP derzeit nicht mehr damit rechnen, dass das Generikagesetz noch vor dem Sommer beschlossen wird.

Friedenspflicht oder UPD-Gesetz?

Aus Apothekensicht stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie das anstehende Regelungschaos verhindert werden könnte. Rein theoretisch wäre es beispielsweise möglich, dass die Ampel-Koalition das sogenannte Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) nutzt, um in einem fachfremden Antrag die Verstetigung der gelockerten Abgaberegeln schon vor dem Generikagesetz umzusetzen – das UPD-Gesetz könnte schon im April oder Mai im Bundestag beschlossen werden. Letztlich bestünde auch noch die Möglichkeit einer Friedenspflicht. In der Engpass-Krise hatte Minister Lauterbach die Kassen und Kassenärzte beispielsweise per Brief zuletzt darum gebeten, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Rezeptur-Verordnungen zu lockern, damit Ärzte häufiger Rezepturen verordnen. Eine ähnliche Initiative wäre auch hier denkbar: Lauterbach könnte die Krankenkassen bitten, auf Retaxierungen zu verzichten, bis das neue Gesetz gilt.

ABDA ist unzufrieden mit BMG-Plänen

Ganz unabhängig davon, wie die neuen Abgaberegeln umgesetzt werden, ist die ABDA mit den Inhalten der ersten Eckpunkte ohnehin nicht zufrieden. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte zuletzt mehrfach darauf hingewiesen, dass es aus Apothekensicht nicht praktikabel sei, nur nach einer Arzt-Rücksprache die Engpass-Pauschale abzurechnen. Auch eine Beschränkung auf die beim BfArM gelisteten Arzneimittel lehnt die Standesvertretung ab. Zudem fordert die ABDA eine höhere Vergütung für das Engpass-Management.

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