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Apothekerkammer geht gegen Doc Morris Express vor

Makeln durch die Hintertür? Im Zuge der Einführung des E-Rezepts fürchten die Vor-Ort-Apotheken eine unerlaubte Weiterleitung der Verordnung an Dritte. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) mahnt nun Doc Morris wegen seines Plattformkonzepts ab.
Ev Tebroke
23.09.2021  15:38 Uhr
Apothekerkammer geht gegen Doc Morris Express vor

Mit dem Start des E-Rezepts braucht es künftig nur noch einen Klick über die entsprechende Gematik-App und die Verordnung gelangt in die gewünschte Apotheke vor Ort – oder zu einer Versandapotheke. Apothekengeführte Online-Plattformen wollen den Offizinen hier die Möglichkeit einer digitalen Präsenz bieten. Patienten sollen ihre elektronische Verordnung ganz leicht an eine stationäre Apotheke ihrer Wahl schicken können. Darüber hinaus sollen die Offizinen sich mit zusätzlichen Services und Beratungsangeboten auf diesen Plattformen präsentieren können. Auch die großen EU-Versender wie Doc Morris oder Shop Apotheke bauen derzeit entsprechende Online-Marktplätze auf und werben um die Teilnahme der Vor-Ort-Apotheken. Denn sie benötigen die stationären Offizinen, um ihre tagesaktuellen Lieferfristen gewährleisten zu können. Diese Plattformen sind häufig als in sich geschlossene Gesundheitsportale gedacht, auf denen der Patient sich auch telemedizinisch versorgen lassen und sein Rezept dann direkt auf der Plattform auch einlösen kann. Hier besteht aus Sicht der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) die Gefahr möglicher Wettbewerbsverzerrungen.

Zwar gibt es mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) seit 2020 ein Makelverbot für die elektronische Verordnung. Dieses wurde zuletzt auch auf den für die Rezepteinlösung erforderlichen E-Rezept-Token ausgeweitet. Die Regelung war eine entscheidende Forderung der ABDA gewesen, um die großen Versender daran zu hindern, digitale Verordnungen im großen Stil abzugreifen. Aber für die Vor-Ort-Apotheken hierzulande scheint die Gefahr einer unerlaubten Rezeptweiterleitung nach wie vor präsent. Wie wichtig das Thema Makelverbot den Apothekern ist, zeigten auch entsprechende Anträge auf dem derzeit in Düsseldorf stattfindenden Deutschen Apothekertag (DAT). Mehrere Kammern hatten auf strengere Regeln für die E-Rezeptübermittlung gedrängt. Die AKNR ist nun erneut juristisch gegen einen Plattform-Anbieter vorgegangen: Sie sieht in dem Konzept von Doc Morris Express einen zweifachen Verstoß gegen das Apothekengesetz.

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