Apotheker zu Gefängnis verurteilt |
Verurteilt: Neben dem Apotheker standen auch ein Arzt aus Hannover sowie ein Hamburger Onkologe vor Gericht. / Foto: Fotolia/Gina Sanders
Die Richter des Landgerichts sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen in Hannover niedergelassenen Arzt, der als Strohmann fungierte, die Mehrheitsanteile an einem medizinischen Versorgungszentrum in Hamburg-Bergedorf gehalten hatte. Das ist mit Blick auf Interessenkonflikte allerdings nicht erlaubt, damit Apotheker keinen Einfluss auf ärztliche Entscheidungen oder Rezepte haben. Das Zentrum war damit rein rechtlich nicht mehr zulassungsfähig und hatte in Folge dessen bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein Jahr lang zu Unrecht Leistungen in Höhe von fast 1,5 Millionen Euro abgerechnet. Der Techniker Krankenkasse entstand zudem ein Schaden von fast 330.000 Euro.
Angeklagt waren auch der Arzt aus Hannover sowie ein Hamburger Onkologe, der das Zentrum gegründet hatte. Der hatte sich damals mehrere Darlehen von dem Apotheker dafür geben lassen und seine Gesellschafteranteile an dem Zentrum als Sicherheit hinterlegt. Nach Kündigung der Darlehensverträge wurden die zum Schein auf den Arzt in Hannover übertragen. Die beiden Helfer wurden zu Bewährungsstrafen von zehn und sechs Monaten wegen Betrugs verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.