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Nebenwirkungen melden

Apotheker sprechen sich gegen Start-up aus

Wer nach einer Arzneimitteleinnahme eine Nebenwirkung bemerkt, sollte seinem Arzt oder Apotheker davon berichten. Das betont die AMK anlässlich neuer privatwirtschaftlicher Anbieter im Internet, über die Patienten am behördlich festgelegten Meldeweg vorbei unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden können.
AutorKontaktPZ/ABDA
Datum 27.08.2019  11:20 Uhr

Im bewährten Meldesystem berichten Patienten zunächst ihrem Apotheker von einer Nebenwirkung. Der Apotheker gibt diese Meldung unter anderem an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) weiter. Dort werden Meldungen aus allen Apotheken systematisch erfasst, ausgewertet und dann an die entsprechenden Bundesoberbehörden weitergegeben. Falls die Behörden Maßnahmen erlassen, werden diese von der AMK umgesetzt beziehungsweise die Information an alle Apotheken verteilt. Patienten können Nebenwirkungen auch über https://nebenwirkungen.pei.de direkt an die Bundesoberbehörden melden.

»Jeder kennt den Satz ‚Zu Risiken und Nebenwirkungen […] fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker‘. Dieser Satz lässt sich sinnvoll erweitern: ‚Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker und berichten Sie ihm von Ihren Beobachtungen‘«, sagt der AMK- Vorsitzende Professor Dr. Martin Schulz. 

Gesundheitsdaten sind hochsensibel und dürfen nicht in falsche Hände gelangen. Deshalb lehnt die AMK – im Schulterschluss mit der entsprechenden ärztlichen Organisation – die Erfassung und Weiterleitung von Nebenwirkungen durch privatwirtschaftliche Anbieter jetzt in einem ausführlichen Statement ab. Kürzlich hatte sich die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) deutlich gegen das Internetportal nebenwirkungen.de ausgesprochen, betrieben vom Start-up Medikura Digital Health.

»Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen sollten Patienten damit rechnen, dass die gesammelten Gesundheitsdaten an interessierte Stellen verkauft werden«, warnt Schulz. »Privatwirtschaftliche Meldesysteme können das Vertrauen der Bevölkerung in die etablierten Meldestrukturen der öffentlichen, unabhängigen und nicht gewinnorientierten Institutionen gefährden.« Wenn Nebenwirkungen über verschiedene Wege gemeldet werden, steige zudem das Risiko für Doppel- oder Mehrfachmeldungen.

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