Apotheker sollen Impfausweise ergänzen |
Selten war der Eintrag im Impfausweis so wichtig wie bei der Impfung gegen das Coronavirus. / Foto: ABDA
Auf die Impfung gegen das Coronavirus warten viele Deutsche höchst ungeduldig. Nicht selten stellt sich vor dem lang ersehnten Termin allerdings die Frage, wo eigentlich der Impfausweis steckt. Wer das Dokument in der Arztpraxis nicht vorlegt, kann die Impfung jederzeit nachtragen lassen. Das soll in Zukunft auch in Apotheken möglich sein, wie es in einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen heißt, der der PZ vorliegt.
Demnach soll das Infektionsschutzgesetz in Paragraf 22 entsprechend ergänzt werden.
Bislang dürfen nur Ärzte und Gesundheitsämter einen Nachtrag im Impfausweis vornehmen, sofern der Versicherte ein Dokument über eine erfolge Schutzimpfung vorlegen kann. Schon bald sollen diese Aufgabe nun auch Apothekern übernehmen. »Dies führt zu einer Erleichterung des Zugangs, insbesondere für Nachtragungen in digitale Impfausweise«, heißt es. Einen standardisierten digitalen Impfausweis gibt es in Deutschland bislang nicht. Allerdings arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Hochdruck daran. Geplant ist eine solche Lösung als Smartphone-App, die bis zum Ende des zweiten Quartals stehen soll. Der Impfnachweis könnte dabei als QR-Code eingelesen werden. Wie die Apotheker dabei vorgehen sollen, geht aus dem Gesetzentwurf allerdings nicht hervor. Auch auf Nachfrage der PZ erklärte das BMG lediglich, die technischen Details zur Umsetzung des digitalen Impfnachweises würden noch festgelegt.
Der Nachweis über eine erfolge Covid-19-Impfung könnte schon bald das entscheidende Dokument im gesellschaftlichen Alltag sein. Am heutigen Montag beraten Bund und Länder gemeinsam über mögliche Privilegien für Geimpfte. So könnten für Personen mit einer vollständigen Immunisierung künftig Einschränkungen bei Reisen oder Restaurantbesuchen wegfallen.
Darüber hinaus wollen Union und SPD mit ihrem Gesetzentwurf den Umgang mit Impfschäden regeln. Demnach sollen alle ab dem 27. Dezember 2020 gegen das Coronavirus geimpften Personen Anspruch auf Versorgung haben, sollte es zu derartigen Problemen kommen. Darüber hinaus sollen etwa Fluggesellschaften auch dann einen negativen Corona-Test von ihren Passagieren verlangen können, wenn die Einreise nicht aus einem Risikogebiet erfolgt. Über den Entwurf soll am morgigen Dienstag das Bundeskabinett entscheiden. Danach geht die Novelle in die parlamentarische Beratung, auch der Bundesrat muss zustimmen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.