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Vertrag gekündigt

Apotheker können wie gewohnt gegen Grippe impfen

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will erreichen, dass Apotheker für Grippeschutzimpfungen besser vergütet werden. Da sich DAV und GKV-Spitzenverband bei diesem Thema nicht fristgerecht einigen konnten, ist nun die Schiedsstelle gefragt.
Anne Orth
14.02.2024  16:45 Uhr

Seit Oktober 2022 dürfen Apothekerinnen und Apotheker nach einer speziellen Fortbildung bundesweit in der Regelversorgung gegen Influenza impfen. Für die Durchführung und Dokumentation erhält die Apotheke pro Impfung 7,60 Euro, für Nebenleistungen 2,40 Euro. Dazu kommt 1 Euro für die Beschaffung des Impfstoffs.

Doch die insgesamt 11 Euro pro Impfung sind dem DAV zu wenig. Daher hatte der Verband bereits im Herbst den »Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132 Absatz 1a SGB V« bezüglich der Grippeschutzimpfung gekündigt, und zwar mit Wirkung zum 31. März 2024. Grund und Anlass der Kündigung war die Höhe der apothekerlichen Vergütung im Vergleich zur ärztlichen Vergütung, informierte ein Sprecher der ABDA auf Nachfrage der PZ. Demnach hatte der DAV bis zum Jahresende 2023 Zeit, mit dem GKV-Spitzenverband über einen neuen Vertrag und insbesondere über die Höhe der Vergütung zu verhandeln.

Gekündigter Vertrag gilt bis Ende Juni

In den Gesprächen konnten sich die beiden Spitzenverbände aber offenbar nicht über die Vergütung der Apotheken einigen. »Die Verhandlungen hierzu sind gescheitert. Der DAV hat die Schiedsstelle angerufen«, teilte der GKV-Spitzenverband auf PZ-Nachfrage mit. Nun muss nach Angaben der ABDA die Schiedsstelle bis Ende März 2024 entscheiden. In jedem Fall gelte der gekündigte Vertrag bis zum 30. Juni 2024. Danach werde er durch den neuen Vertrag ersetzt. »Insofern kommt es zu keiner vertraglichen Lücke, und die Apotheken können wie gewohnt Grippeimpfstoffe bestellen«, stellte der Sprecher klar.

Nachdem der Vertrag zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken im Herbst 2022 in Kraft getreten war, hatten sich Ärzteverbände über das neue Impfangebot in Apotheken und insbesondere die Vergütung beschwert. Der Deutsche Hausärztinnen- und Hausärzteverband (damals noch Deutscher Hausärzteverband) hatte sich dafür ausgesprochen, dass ausschließlich Ärzte impfen dürfen und kritisiert, dass Apotheker dafür mehr Geld erhielten als Ärztinnen und Ärzte. Dabei bekommen Pharmazeuten fürs Impfen eine geringere Vergütung als Mediziner. Die ärztlichen Vergütungen für Influenza-Impfungen variieren je nach KV-Region. In Berlin erhalten die Mediziner beispielsweise rund 8 Euro, in Westfalen-Lippe sind es derzeit sogar 8,15 Euro pro Impfung. Dazu kommt eine Vergütung für Nebenleistungen und Impfstoffe.

Patienten schätzen das Angebot

Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) übernehmen die Kassen die Kosten für die Grippeschutzimpfung bei Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern mit chronischen Atemwegserkrankungen, medizinischem Personal sowie Angehörigen von Berufen mit erhöhtem Kontaktrisiko. Mittlerweile ermöglichen 22 Krankenkassen auch gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 59 Jahren, sich kostenfrei in der Apotheke gegen die Virusgrippe immunisieren zu lassen. Laut DAV ließen sich in der Saison 2022/2023 mehr als 60.000 Menschen in 1200 Apotheken die Schutzimpfung verabreichen. Eine Umfrage der PZ bei Apothekerverbänden zeigte, dass viele Patientinnen und Patienten das niedrigschwellige Impfangebot in Apotheken schätzen.

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