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Frankreich

Apotheker dürfen ab heute impfen 

Ab dem 1. Oktober darf landesweit in allen französischen Apotheken gegen Grippe geimpft werden – dank eines erfolgreichen Pilotversuchs, der die Wahrnehmung des Apothekerberufs deutlich verändert hat. Positive Nebenwirkung: Französische Apotheker sollen bald auch andere Aufgaben wie Folgeverordnungen übernehmen.
Daniela Hüttemann
01.10.2019  09:00 Uhr

In Frankreich (wie auch in Deutschland) sind die Raten für die saisonale Influenza-Impfung in den Risikogruppen deutlich unter den angestrebten Zielen der Gesundheitsbehörden. Vor fünf Jahren lag die Impfrate bei 46 Prozent, erklärtes Ziel sind 75 Prozent. Deswegen ließ sich die Regierung 2016 von der französischen Apothekerkammer überzeugen, einen Pilotversuch zu starten, berichtete die französische Kammerpräsidentin Dr. Carine Wolf-Thal vergangene Woche beim Weltapothekerkongress in Abu Dhabi.

»Wir hatten zunächst Bedenken, ob genug Apotheker mitmachen würden, aber es war ein Riesenerfolg«, erzählte Wolf-Thal. »Am Ende der Saison 2017/2018 waren 5.030 geschulte Pharmazeuten autorisiert, in 2.809 Apotheken zu impfen – das waren mehr als die Hälfte aller Apotheken in den Pilotregionen Auvergne-Rhône-Alpes und Nouvelle Aquitaine.« Auch Pharmaziestudenten in Frankreich werden bereits seit vier Jahren im Impfen ausgebildet.

Es ließen sich fast 160.000 Personen in den Apotheken impfen; davon waren 79 Prozent über 65 Jahre alt, 28 Prozent waren chronisch krank. In der Zielgruppe stieg die Impfrate um 10 Prozent. »Wir haben also die erreicht, die wir erreichen wollten, darunter auch viele Über-70-Jährige, die sich noch nie gegen Grippe impfen ließen«, resümierte Wolf-Thal. Das habe Vorbehalte der Ärzte entkräftet. Teilweise stiegen durch das höhere Bewusstsein auch die Impfraten in den Praxen. Das Honorar ist mit 6 Euro für die Vakzinierung für Apotheker und Ärzte identisch. Die Kosten trägt die Gesetzliche Krankenversicherung.

750.000 Impfungen in einer Saison

In der folgenden Saison kamen die Regionen Hauts-de-France und Occitanie hinzu. Während im ersten Jahr Nicht-Risiko-Patienten jünger als 65 Jahre, Schwangere und Patienten mit Immunsuppression, Gerinnungsstörungen oder antikoagulativer Therapie ausgeschlossen waren, durften die Apotheker jetzt auch gesunde Kinder und Erwachsene sowie Risikopatienten impfen. Lediglich Patienten mit allergischer Reaktion auf eine Impfung in der Vorgeschichte sind weiterhin an den Arzt zu verweisen.

60 Prozent der Apotheker aus 76 Prozent der Offizinen der nun vier Regionen hatten dafür die zweitägige Fortbildung durchlaufen, berichtete Wolf-Thal. Sie verabreichten in der Grippesaison 2018/2019 insgesamt 743.560 Impfungen. Davon erfolgten 78 Prozent bei Personen über 65 Jahren, 34 Prozent bei Chronikern und 3,5 Prozent bei Schwangeren oder Personen in deren Umfeld. Damit haben Apotheker während der gesamten Pilotphase mehr als 900.000 Menschen gegen Grippe geimpft.

Voraussetzung für Impferlaubnis ab 1. Oktober

Die Zahlen waren so beeindruckend, dass die Regierung im März beschloss, dass ab dem 1. Oktober Apotheker landesweit gegen Grippe impfen dürfen, solange sie eine entsprechende Fortbildung durchlaufen haben und von der Apothekerkammer autorisiert wurden. Weitere Voraussetzung ist, das ein separater Beratungsraum für die Impfung zur Verfügung steht. Vor der Vakzinierung klärt der Apotheker den Patienten auf und fragt Risikofaktoren wie Allergien ab. Dazu muss er Einverständnis und die Vakzinierung im Nationalen Impfregister dokumentieren. 

»Unser Engagement bei der Grippeimpfung hat die Sicht der Bevölkerung auf den Apotheker stark geändert«, freut sich Wolf-Thal. »Wir werden weniger als reine Abgabestation gesehen – und das nicht nur von den Patienten, sondern auch von der Politik. Zwar dürfen wir vorläufig nur gegen die saisonale Grippe impfen, doch per Dekret könnte die Erlaubnis schnell ausgeweitet werden, zum Beispiel im Fall einer Masern-Epidemie«, so die Kammerpräsidentin. Die französischen Apotheker fühlten sich auch bereit dafür.

Vom Impfen zum Verschreiben

Darüber hinaus werden auch andere Kompetenzen ausgeweitet werden. Im Juli hat der Senat ein Gesetz zur Neuorganisation des Gesundheitssystems verabschiedet. So sollen die französischen Apotheker demnächst bei kleineren Beschwerden verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Anweisung nach bestimmten Vorgaben abgeben dürfen, für Chroniker Folgerezepte ausstellen oder bei ernsten Lieferengpässen Wirkstoffe entsprechend den Empfehlungen der Behörden substituieren. So soll die hausärztliche Versorgung entlastet werden. Die Pharmazeuten sollen dabei als »Verbindungsapotheker« Hand in Hand mit den Ärzten arbeiten. Als Teil eines Teams dürfen sie auch Therapieanpassungen bei chronisch kranken Patienten vornehmen. Noch ist allerdings die genaue Vergütung für diese Leistung nicht geregelt.

Die eigenständige Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente durch den Apotheker bei geringen Beschwerden soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Allerdings ist noch nicht bekannt, um welche Krankheiten es sich handeln wird. Dazu werden die Gesundheitsbehörden demnächst Protokolle veröffentlichen, wie genau vorzugehen ist. Als sicher gilt, dass die unkomplizierte Harnwegsinfektion darunter sein soll. Genau festgelegt werden muss auch noch, welche Fortbildungen die Apotheker dafür durchlaufen müssen und wie die Kommunikation mit dem Hausarzt laufen soll.

Bereits beschlossen ist, dass die Apotheker ab dem 1. Januar 2020 bei Patienten mit Halsentzündungen auf ß-hämolysierende Streptokokken testen und gegebenenfalls ein Antibiotikum abgeben dürfen. So sollen sie nicht nur die Hausärzte entlasten, sondern auch einen Beitrag zur rationalen Antibiotikatherapie leisten. Die Krankenkassen werden die Leistung mit 10 Euro zusätzlich zu den Kosten für Diagnostik und gegebenenfalls Arzneimittel vergüten. »Das Impfen hat unsere Rolle stark verändert«, resümierte Wolf-Thal. »Als Apotheker können wir zwar nicht alles, aber was wir für die Patienten tun können, das sollten wir auch tun dürfen.«

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