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Impfpassfälschungen

Apotheker begrüßen geplante Strafregelung

Sowohl die Ampel-Koalitionäre als auch die Unionsfraktion wollen das Fälschen und den Gebrauch gefakter Impfpässe künftig strafrechtlich eindeutig regeln und teils mit harten Strafen ahnden. Sie schließen damit eine Rechtslücke im Strafgesetzbuch. Die ABDA begrüßt die geplante gesetzliche Neuregelung als »richtiges Signal«.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 10.11.2021  11:22 Uhr

»Das ist das richtige Signal an alle ehrlichen Menschen in unserer Gesellschaft, gerade jetzt, wo wir wieder mit steigenden Infektionszahlen zu kämpfen haben.« So kommentiert ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening die Pläne der Politik, die Strafbarkeit von Impfpassfälschungen und deren Gebrauch gesetzlich klarzustellen und zu verschärfen. Sowohl die mögliche Ampel-Regierung als auch die Unionsfraktion beabsichtigen per Gesetz, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern und derzeit bestehende Rechtslücken bei der Ahndung von Impfpassfälschungen zu schließen.

Derzeit ist anscheinend rechtlich nicht eindeutig geregelt, ob das Fälschen von Gesundheitszeugnissen eine Straftat ist. Je nach Auslegung des Strafgesetzbuchs kommen Gerichte zu unterschiedlichen Einschätzungen. So hatte jüngst das Landgericht Osnabrück (LG) in einem Urteil zum Gebrauch von gefälschten Impfpässen von einer »Strafbarkeitslücke« gesprochen und den Tatbestand als nicht strafbar bewertet. Die Oberstaatsanwaltschaft Niedersachsen wiederum kam zu einer anderen Einschätzung und war der Ansicht, dass etwa der Gebrauch eines gefakten Impfpasses durchaus nach bestehender Rechtslage als Straftat gilt. Die Politik will nun Klarheit schaffen.

Nachdem zunächst die Unionsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt hatte, dann das SPD-geführte Bundesjustizministerium angekündigt hatte, das Strafgesetzbuch diesbezüglich nachbessern zu wollen, haben am Dienstag auch die Ampel-Fraktionen in einem Gesetzentwurf auf das Problem reagiert. Beide Entwürfe stellen nicht nur das Fälschen von Impfpässen künftig unter Strafe sondern auch den Gebrauch solcher Fake-Zeugnisse, beispielsweise zum Erhalt eines Impfzertifikats in einer Apotheke. Es drohen Haftstrafen von ein (Ampel) bis zu zwei Jahren (Union). Die CDU/CSU-Fraktion spricht im Fall von Dokumentenfälschungen bei übertragbaren Krankheiten sogar von schwerer Urkundenfälschung und hat in ihrem Entwurf in solchen Fällen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vorgesehen. Auch Apotheken und Mediziner machen sich strafbar, wenn sie wissentlich ein falsches Gesundheitszeugnis ausstellen.

Die ABDA begrüßt die Gesetzesinitiativen. »Die Abschreckungswirkung nimmt sicherlich zu, wenn eine strafrechtliche Verfolgung droht, sobald man einen gefälschten Impfpass in Social-Media-Foren oder im Darknet kauft und benutzt«, so die ABDA-Präsidentin. Die gesetzliche Neuregelung mache auch die Arbeit der Apotheken leichter, die bei der Digitalisierung der Impfpässe schon viele Fälschungen aufgespürt haben. »Impfpassfälschungen sind kein Kavaliersdelikt, man gefährdet damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen«, unterstreicht Overwiening.

 

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