Apothekenversorgung im Verteidigungsfall |
Melanie Höhn |
03.06.2025 16:20 Uhr |
Ralf Hoffmann betonte zudem, dass die Gesundheitsversorgung im »Worst Case« einer Landesverteidigung eine gesamtstaatliche Aufgabe sei, bei der »alle Verantwortlichen zusammenwirken müssen, um das bestmöglich in den Griff zu bekommen«. Die Bundeswehr und deren Sanitätsdienst stellten nur den Rahmen, um alle Akteure des Gesundheitswesen zusammenzubringen und bestmögliche Lösungen zu suchen.
Das komplexe Gesundheitswesen in Deutschland müsse auf Krise und Konflikt angepasst werden. »Das braucht Zeit, allerdings haben wir diese Zeit nicht mehr und wir müssen tatsächlich konkret werden und so schnell wie möglich Schritte in die Wege leiten. Ich glaube, da ist noch viel Handlungsbedarf«, sagte er. »Die Sicherheitslage hat sich negativ entwickelt in den vergangenen Monaten und Jahren und dieser gestiegenen Bedrohung müssen wir Rechnung tragen.«
Für die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sei das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend, das schon in der vergangenen Legislaturperiode ein Gesundheitssicherstellungsgesetz angeschoben habe. Bei der Erarbeitung seien das BMG sowie das Innen und -Verteidigungsministerium involviert, erklärte Heiko Rottmann, Leiter der BMG-Unterabteilung »Gesundheitssicherheit« auf dem Symposium.
Eckpunkte seien etwa die Aspekte Transport, Blutversorgung, Sanitätsmaterial, Bevorratung oder Entscheidungskompetenzen. Es gebe bereits Ansätze, die beispielsweise Ausnahmen von bestehenden Regelungen ermöglichen, wie etwa in der Pandemie. Sieben Arbeitsgruppen würden sich aktuell in der neuen Legislaturperiode mit diesen Arbeitsfeldern auseinandersetzen, inklusive der Innen- und Gesundheitsressorts der Länder sowie Kliniken, medizinische Fachgesellschaften oder Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz. Der Arbeitsentwurf soll zum Jahreswechsel fertig sein. »Wenn wir schneller wären, wäre es schöner, aber es gibt keine Garantie dafür«, so Rottmann.