Apothekenreform: BMG berichtet an GMK |
Alexander Müller |
07.06.2024 09:00 Uhr |
Das Bundesgesundheitsministerium berichtet gegenüber der Gesundheitsministerkonferenz über aktuelle Vorhaben, unter anderem die Apothekenreform. / Foto: imago images/Future Image
Der Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (Apo-RG) liegt noch immer nicht vor. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte der ABDA-Spitze bei einem Gespräch Anfang der Woche signalisiert, man befinde sich in der letzten Abstimmung mit anderen Ressorts.
Nennenswerte Änderungen hat das BMG im Vergleich zum Eckpunktepapier aus dem Dezember 2023 offenbar nicht vorgenommen. Darauf deutet zumindest der Bericht des Ministeriums anlässlich der 97. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hin, der der PZ vorliegt. Am 12. und 13. Juni treffen sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder in Lübeck-Travemünde.
Die Apothekenreform ist gleich das erste Thema im Bericht. »Der Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes mit persönlicher Vor-Ort-Beratung ist von zentraler Bedeutung für die Arzneimittelversorgung«, heißt es einleitend.
Als aktuelle Probleme werden der Fachkräftemangel, das wachsende Stadt-Land-Gefälle sowie die Abwanderung in andere Beschäftigungszweige ausgemacht. Dies könne »perspektivisch zur Versorgungseinschränkungen« führen, heißt es. Die als Gegenmittel geplanten Maßnahmen sind die bekannten aus dem Eckpunktepapier des BMG.
Der erste Block betrifft die Honorierung. Hier hält das Ministerium an seinen Umverteilungsplänen fest: Ab 2025 soll der prozentuale Anteil der Vergütung von derzeit 3 Prozent in zwei Schritten auf 2 Prozent abgesenkt werden. Das Fixum soll entsprechend erhöht werden. Verlierer dieser Umschichtung wären zum Beispiel in der Spezialversorgung aktive Apotheken, die viele besonders hochpreisige Arzneimittel abgeben.
Perspektivisch will das BMG die Verantwortung für das Apothekenhonorar komplett aus der Hand geben, die gerade erst vom Bundeswirtschaftsministerium in Lauterbachs Haus wechselt. Ab 2027 sollen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Benehmen mit dem PKV-Verband jährlich die Anpassung des Packungsfixums selbst verhandeln.
Als einzige echte Honorarerhöhung ist laut BMG-Bericht die Anpassung des Notdienstzuschlags geplant. Aktuell fließen für jede zulasten der Krankenkassen abgegebene Packung 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Dieser Betrag soll auf 28 Cent pro Packung erhöht werden. Im NNF stünden dann rund 50 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Im Durchschnitt entspricht das einem Plus von jährlich etwa 2850 Euro pro Apotheke.
Die besonders umstrittene PTA-Vertretung ist im Bericht zur GMK zwar nicht explizit genannt, lief in den bisherigen Plänen des BMG aber ebenfalls unter dem Stichwort »Telepharmazie«. Und hierzu wird unverändert »die Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation bei der Arzneimittelabgabe« angestrebt. Nach Lauterbachs Plänen dürfen PTA künftig eine Apotheke zeitweise alleine führen, wenn ein Approbierter des Filialverbunds digital zugeschaltet werden kann.
Zudem sollen Apotheken die Möglichkeit bekommen, ihre Öffnungszeiten flexibler zu gestalten, die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden. Diese Sonderform in besonders abgelegenen Gebieten spielt allerdings derzeit keine Rolle in der Versorgung, es gibt bundesweit nur ein Dutzend von ihnen.
Das BMG will die Möglichkeit der Apothekenneugründung für approbierte Apothekerinnen und Apotheker schaffen, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben. Und Fachkräfte aus dem Ausland sollen bereits während des Anerkennungsverfahrens wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden können. Das BMG will außerdem prüfen, welche anderen Berufsgruppen mit geeigneter Ausbildung »für unterstützende Tätigkeiten« in der Apotheke eingesetzt werden können.
Ein sehr vager Punkt im GMK-Bericht des BMG lautet: »Neue Aufgaben in der Versorgung.« Lauterbach hat an anderer Stelle bereits deutlich gemacht, dass er die Apotheken stärker in der Prävention einbinden möchte.
Die Apothekenreform ist nur eines von 14 Punkten im BMG-Bericht. Zu den anderen Vorhaben zählen die Krankenhausreform, das Medizinforschungsgesetz oder die Reform der Gesundheitsberufe. Das BMG berichtet gegenüber der GMK auch über bereits umgesetzte Gesetze.