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BMG-Verordnung

Apotheken-Sondervergütung für Abgabe von Covid-19-Therapeutika

In der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie kommt auf die Apotheker eine neue Aufgabe zu. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf herausgegeben, nach dem die Apotheken für die Abgabe und den Botendienst von Covid-19-Therapeutika besonders vergütet werden sollen.
Benjamin Rohrer
20.12.2021  16:50 Uhr

In den vergangenen Wochen gab es einige sehr erfreuliche Neuigkeiten auf dem Feld der Covid-19-Therapeutika. Die beiden Arzneimittel Paxlovid™ (Pfizer) und Lage­vrio® (Molnupiravir, MSD) stehen kurz vor der Zulassung in der EU. Insbesondere das Pfizer-Medikament Paxlovid zeigte in den Studien überzeugende Ergebnisse – die PZ hatte ausführlich berichtet. Mit Blick auf die stärker voranschreitende Omikron-Infektionswelle entsteht die Frage, wie viele Dosen der ersten Auslieferungen dieser beiden Medikamente überhaupt nach Deutschland gelangen werden.

Was Molnupiravir betrifft, hatte der Hersteller MSD schon Anfang Dezember mitgeteilt, dass man eine Liefervereinbarung mit dem Bundesgesundheitsministerium abgeschlossen habe. Weltweit will MSD in diesem Kalenderjahr noch 10 Millionen Dosen zur Verfügung stellen, 2022 sollen es dann mindestens 20 Millionen Dosen werden. Wie viele Dosen von Molnupiravir davon nach Deutschland kommen, ist unklar. Es gibt aber bereits einen Liefervertrag zwischen MSD und dem BMG. Die Details zur Distribution werde das BMG regeln, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums.

Distribution soll über Apotheken laufen

Und bei der Verteilung dieser zentral beschafften Arzneimittel Covid-19-Therapeutika will das Ministerium offenbar eng mit den Apotheken zusammenarbeiten. Der PZ liegt ein erster Entwurf der novellierten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vor, in der das BMG zunächst erklärt, dass man bei antiviralen Arzneimitteln, die man zentral beschafft, vorerst nicht über den üblichen Vertriebsweg gehen werde – insofern gelten auch die in der Arzneimittelpreisverordnung geltenden Abgabepreise für Apotheken und Großhändler nicht. Genau diese Lücke will das BMG mit der neuen Verordnung nun ergänzen: Großhändler und Apotheken sollen für die Beschaffung, die Logistik und die Abgabe der Covid-19-Therapeutika besonders vergütet werden.

Konkret sollen die Grossisten eine Vergütung von 20 Euro plus Umsatzsteuer je abgegebener Packung erhalten. Die Apotheken hingegen sollen für die Abgabe pro Packung 30 Euro erhalten, weitere 8 Euro soll es geben, wenn die Apotheken das Arzneimittel per Botendienst zu den Patienten bringen. Was die Auszahlung betrifft, sollen die Apotheken einmal monatlich über die Rechenzentren abrechnen und die an sie ausgezahlte Vergütung an den Großhandel weiterleiten.

Wann genau die ersten Molnupiravir-Dosen hierzulande eintreffen und wie viele die Bundesregierung insgesamt beschafft hat, ist derzeit noch unklar. Auch für Paxlovid sind diese Fragen noch offen.

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