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Digitales Grünes Zertifikat

Apotheken sollen drei verschiedene Covid-19-Zertifikate ausstellen

Am Donnerstag will der Bundestag über die Regeln bezüglich der digitalen Impfnachweise abschließend beraten. Mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen die Apotheker damit bald neue Aufgaben erhalten. Bei der Erzeugung von Covid-19-Impfnachweisen, aber auch von Genesenen- und Testzertifikaten nach europäischen Vorgaben könnten sie bald schon eine wichtige Rolle spielen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 18.05.2021  16:30 Uhr

Weitere Covid-19-Zertifikate auch aus der Apotheke

Neben den Impfnachweisen sollen Apotheker aber auch weitere Aufgaben erhalten: Die Erstellung von Genesenen- und Testzertifikaten. Denn auch ein positiver PCR-Test, der laut »Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19« mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt, soll nach Plänen der Regierungsfraktionen künftig in der Apotheke vorgezeigt werden können, damit ein sogenanntes digitales »Covid-19-Genesenenzertifikat« ausgestellt wird. Auch hier betont der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer Prüfung der Authentizität der Testdokumentation.

Zudem sollen aktuelle Testergebnisse genutzt werden können, um weiter ein »Covid-19-Testzertifikat« auszustellen, heißt es im Änderungsantrag. Für die Erstellung der Genesenen- und Testzertifikate, müssen die Apotheken neben dem Namen und Geburtsdatum der jeweiligen Person auch das Datum der Testung und die Bezeichnung der Art der Testung an das RKI weiterleiten. Das RKI ist laut Änderungsantrag befugt, die zur Erstellung und Bescheinigung der Zertifikate erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Um trotz allem möglichen Fälschungen vorzubeugen, möchten die Regierungsfraktionen mögliche Strafen in § 74 Infektionsschutzgesetz konkretisieren. »Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (…) wissentlich eine Schutzimpfung zur Täuschung im Rechtsverkehr nicht richtig dokumentiert.« Das gleiche Strafmaß soll auch gelten, wenn die Durchführung einer Schutzimpfung oder einer Testung nicht richtig bescheinigt wird. Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse gilt jedoch ohnehin bereits als Straftat.

Die ABDA hatte zuletzt gefordert, dass es angemessen wäre, dass die Apotheken für diese neue Aufgabe eine  Vergütung erhalten würden. Allerdings ist von einer Vergütung für die Erzeugung der Covid-19-Zertifikate in den bisherigen Gesetzesentwürfen und Änderungsanträgen nichts zu lesen. Am Donnerstagabend soll der Bundestag dann über die geplanten Gesetzesänderungen in 2./3. Lesung beraten und abstimmen.

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