Apotheken sollen drei verschiedene Covid-19-Zertifikate ausstellen |
So oder so ähnlich könnten bald die Covid-19-Impfnachweise aussehen, die in der Apotheke erzeugt werden. Zudem wird es bald Genesenen- und Testzertifikate geben. / Foto: Imago Images/U. J. Alexander
Mittlerweile haben in Deutschland bereits 37,5 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Impfung erhalten, 11,5 Prozent sind vollständig immunisiert (Stand 18. Mai 2021). Damit gibt es bereits Millionen Menschen, die zwar über einen entsprechenden Impfnachweis in ihrem Impfpass verfügen, aber noch keinen digitalen Nachweis haben, dass sie gegen Covid-19 geimpft worden sind. Lediglich in Thüringen läuft seit dem 12. Mai ein Modellprojekt für Personen, die in Impfzentren und Impfstellen geimpft wurden. Diese erhalten entweder per E-Mail oder postalisch einen QR-Code, mit dem sie selbst einen digitalen Impfnachweis mithilfe einer Web-Anwendung erzeugen können.
Bundesweit sollen den Impfnachweis nach Plänen von Union und SPD Leistungserbringer wie Ärzte, aber auch Apotheker erzeugen können. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes war Ende April erstmalig bekannt geworden. Allerdings erklärte der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kurz darauf höchstpersönlich, dass nochmals genau geprüft werde, ob die Pharmazeuten bei dieser Aufgabe tatsächlich mithelfen sollten, denn: Die analogen Impfbücher sind nicht unbedingt fälschungssicher. Je mehr Personen die elektronischen Nachweise anhand der Impfpässe erzeugen würden, desto unsicherer wäre das System. Diese Problematik sollte bestmöglich in der Gesetzgebung gelöst werden, kündigte Spahn im Rahmen des Deutschen Ärztetags an.
Jetzt ist klar: Die Apotheker sollen die Ärzte und Impfzentren bei der Erstellung der digitalen Impfnachweise doch unterstützen. Das geht aus den endgültigen und ressortabgestimmten Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen im Bundestag hervor, die der PZ vorliegen. Allerdings sollen Apotheker bald nicht nur Impfnachweise, sondern auch einheitliche Genesenen- und Testzertifikate ausstellen, die derzeit noch nach europäischen Vorgaben (Digitales Grünes Zertifikat) entwickelt werden. Die Nutzung der digitalen Impfnachweise soll dabei freiwillig bleiben. Das bedeutet, dass auch der gelbe Impfpass als Nachweis einer vollständigen Immunisierung ausreichen wird.